Fachwerk.de - Zustimmung Nachbar Garagenbau
Grenzbebauung
Hallo,
Gibt es einen B-Plan?
Steht die Nachbargarage auf gleicher Höhe mit der von Ihnen geplanten?
Die Bauaufsicht kann verlangen,dass an die Nachbargarage angebaut wird.
In Hessen ist es so, das bei 1,5m Grenzabstand der Nachbar einwilligen muss.
Gehen Sie doch einfach mal auf`s Bauamt zum fragen.
viele Grüße
Hallo,
Gibt es einen B-Plan?
Steht die Nachbargarage auf gleicher Höhe mit der von Ihnen geplanten?
Die Bauaufsicht kann verlangen,dass an die Nachbargarage angebaut wird.
In Hessen ist es so, das bei 1,5m Grenzabstand der Nachbar einwilligen muss.
Gehen Sie doch einfach mal auf`s Bauamt zum fragen.
viele Grüße
Denkmäler schützen heißt nicht Genuß suchen,sondern Pietät üben (Georg Dehio)
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Architekturbüro | Robert Göbel (Dipl. Ing . FH) | 19.10.10
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Architekturbüro | Robert Göbel (Dipl. Ing . FH) | 19.10.10
Schau
mal im Nachbarrecht nach, im Innenbereich Garage an Garage, 1,5 m Abstand ist nicht zuläsig - dann 3 Meter.
mal im Nachbarrecht nach, im Innenbereich Garage an Garage, 1,5 m Abstand ist nicht zuläsig - dann 3 Meter.
Das erste Haus baue man für einen Feind, das 2. für einen Freund und erst das 3. für sich selber !
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Olaf aus Sachsen | 19.10.10
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Olaf aus Sachsen | 19.10.10
Ich würde es halten,
wie Herr Göbel empfiehlt. Zuständig für Baugenehmigungen sind die Baubehörden und nicht die Nachbarn. Also erst zum Bauamt wandern, dort erfährt man dann genau, was machbar ist.
wie Herr Göbel empfiehlt. Zuständig für Baugenehmigungen sind die Baubehörden und nicht die Nachbarn. Also erst zum Bauamt wandern, dort erfährt man dann genau, was machbar ist.
Der Weg ist das Ziel
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Ingenieurbüro + baubiologische Beratungsstelle IBN | Fred Heim | 19.10.10
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Ingenieurbüro + baubiologische Beratungsstelle IBN | Fred Heim | 19.10.10
aber
vorsicht, unter Begenehmigungen steht immer: unbeschadet Rechter Dritter. Also auch den Nachbar nicht aus dem Auge verlieren, er kann trotzdem klagen, es gibt genug Beispiele !
vorsicht, unter Begenehmigungen steht immer: unbeschadet Rechter Dritter. Also auch den Nachbar nicht aus dem Auge verlieren, er kann trotzdem klagen, es gibt genug Beispiele !
Das erste Haus baue man für einen Feind, das 2. für einen Freund und erst das 3. für sich selber !
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Olaf aus Sachsen | 20.10.10
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Olaf aus Sachsen | 20.10.10