Verfahrensweise/rechtliches

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Ulrich Jäkel

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Ich habe ein Problem mit der statik unseres Nebengebäudes und würde gerne einen Rat erhalten wie ich am besten vorgehen soll.

Ausgangslage: Schuppen in Hanglage und direkt an der Grundstückgrenze. Oberhalb geht die öffentliche Strasse (Nebenstrasse, Gemeindeeigen) vorbei. Der Schuppen ist eine Fachwerkkonstruktion im Stockbereich, die auf einer Bruchsteinmauer aufsitzt. Diese Mauer geht bis zur Oberkante des Strassenniveaus.

Situation: der Schwellbalken auf der Mauer ist eingedrückt und der ganze Schuppen weist eine Art Delle an der Stelle auf. Dies ist aber sicher seit langem schon der Fall, wahrschinlich mehr als 20 Jahre. Aber nun zerfällt die Mauer, welche die Holzkonstruktion trägt und gleichzeitig die Strassenböschung stützt (oder auch nicht??? ich kann es nicht sagen).

Unterlagen, wer wann was gebaut hat gibt es nicht. Die Situation ist "historisch gewachsen". Ich, als Leie denke nicht, dass Einsturzgefahr besteht, aber ich möchte nix riskieren.

Wie soll ich da vorgehen? Einen Ingeneur zuziehen und ein Gutachten machen lassen? Feststellen lassen, ob die Last der Strasse (manchmal fahren da LKW) die Mauer eindrückt?
Wer macht solche Gutachten?
Und dann, wie kann man das beheben, brauch ich da einen zweiten Ingenieur? Für Tiefbau, Hochbau .... und Holzbau ist ja auch noch darüber?

Ich bräuchte einen Fachmann, der die Situation beurteilen und einen Sanierungsvorschlag im Bereich Statik machen kann. Oder ist hier ein Architekt gefordert?

Um jeden Tipp dankbar.
 
Moin Ulrich,

zunächst wären ja ein paar Fotos ganz hilfreich, um die Situation aus der Ferne besser einschätzen zu können.

Aber worum genau geht es dir?

Willst du wissen wieviel Kieslaster da noch vorbeirauschen können, bevor dir die Bude zusammenfällt?

Oder geht's dir darum herauszufinden inwieweit du die Gemeinde an den Sanierungskosten beteiligen kannst, weil sonst die Strasse abschmiert?

Gruss, Boris
 
ja genau, letzteres

ich will nicht riskieren eines tages so einen kieslaster in unserem hof stürzen zu sehen.

Im Ernst: meine Frage ist halt wie da am besten vorgehen. Da gibt es Statiker, die können mir sagen wie der schaden zu beheben ist.
Dann gibt es Geologen, die können mir sagen ob der Hang rutscht.
Dann gibt es noch Juristen, die ... naja, sollten mir eigentlich sagen können, wer da haftet.

Ich vermute eigentlich weder Hangdruck noch sonstwas, ich denke die Mauer ist einfach kaputt weil sie im bereich des Taupunktes jeden Winter mehrmals auffriert, Schnee und Salz tun ein übriges.

Für KfZ gibt es ja den TÜV, alle 2 Jahre, wie ist das bei Häusern, wer kümmert sich da um die Verkehrssicherheit?

Eigentlich sollte die Gemeinde ihre Strasse so fundamentiert haben, dass sie selbst stabil ist, aber wer weiß das schon ... diese Strasse gibt es als Fahrweg sicher schon einige hundert Jahre lang.....
 
Grenzbereich

Hallo Ulrich,
erst mal zum technischen Teil:
Unabhängig von den nachbarrechtlichen Problemen sollten Sie hier in die Offensive gehen.
Kontaktieren Sie die zuständige Straßenbaumeisterei, Straßenbauamt o.ä. der Gemeinde, schildern Sie das Problem und bitten Sie zu einer Beratung vor Ort.
Suchen Sie sich einen Planer, besser Statiker mit Tiefbauerfahrung, zeigen Sie ihm dass Problem und bitten Sie um eine Stellungnahme.
Wenn erforderlich, nehmen Sie ihn mit zur o.g. Beratung.

Zum rechtlichen Problem:
Das können Sie nur im Rahmen Ihrer Gesetze klären, also im Extremfall mit einem Anwalt.
In Deutschland gibt es für solche Konstellationen im BGB die § 907 (gefahrdrohende Anlagen), 908 (drohender Gebäudeeinsturz) und 909 (Vertiefung) als Rechtsgrundlage.

Viele Grüße
 
vielen Dank

für Eure Beiträge.
Einen Statiker haben wir bereits kontaktiert, der wird sich das anschauen und einen sanierungsplan samt berechnungen usw machen.

Und mit der gemeinde, der die Strasse gehört werden wir auch noch mal verhandeln.

Ich habe jetzt noch einmal eine Frage aus allgemeinem Interesse: Wie weit ist ein Hausbesitzer verpflichtet Bauteile auf ihre Funktionstüchtigkeit zu untersuchen? Viele solcher Materialermüdungen sind dem Leien oft nicht einfach ersichtlich.
Man liest in der Zeitung immer mal wieder von tatsächlich eingestürzten Altbauten.... erschreckend eigentlich.

Nun, soweit soll es bei uns nicht kommen.
 
Ich denke mal das jeder Eigentümer eine Verkehrssicherunspflicht hat,privat wie auch öffentlich.
Dazu kann bestimmt noch mehr gesagt werden.

Grüße Martin
 
Moin Ulrich,

ruf doch erstmal deine Hausversicherung an und frag nach, inwieweit die Schäden abdecken, die von deinem Gebäude ausgehen (herunterfallende Dachziegel, Einsturz etc.). Umgekehrt müssten die dir auch sagen können, inwieweit die Gemeinde versicherungstechnisch haftbar ist.

Ich weiss von einem Sturmschaden an einem alten Reetdach, wo der Schadensgutachter unserem damaligen Vermieter klar gesagt hat, dass es beim nächsten mal nix gibt, wenn er das Dach nicht in Ordnung bringen lässt. Was die Standfestigkeit deines Gebäudes angeht, dürfte das sinngemäss also auch für dich gelten.

Falls dein Statiker noch keinen akuten Handlungsbedarf erkennt, gäbe es noch die Möglichkeit den Zustand genau zu dokumentieren (Fotos mit Markern) und über die Jahre zu beobachten, ob sich Setzungen oder Neigungen zeigen.

Gruss, Boris

P.S. Bei uns hier spannen etliche Leute im Winter kleine Schutzzäune aus LKW-Plane, um die Tausalzspritzer von der Hauswand fernzuhalten - nicht schick, aber wirksam.
 
Thema: Verfahrensweise/rechtliches

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