Fachwerk.de - Kauf eines alten Fachwerkbauernhauses

Hallo, was muß oder sollte man vor dem Kauf eines, ANNO 1850, erbauten Fachwerkhauses vom Verkäufer erfragen bzw. vorlegen lassen, damit man nicht im Umbaugenehmigungsprozess ( Ausbau zu Ferienwohnungen) auf die Nase fällt. Wer kann mir sagen, ob ein solches Haus unter Denkmalschutz steht ( Der Verkäufer hat angeblich keine Ahnung ). Mir geht es nur um die rechtliche Seite. Keine Fragen zum Ausbau bzw. Restauration.
Danke im vorraus
Werner Biermann


Werner Biermann, Stiepelerstr. 27, 44799 Bochum | 29.05.06
Denkmalschutz ?
Antwort kann sicher die Untere Denkmalschutzbehörde des Kreises geben, in der das Gebäude steht.

Es grüßt
Michael Böhmke
Endlich unter Reet !!!
Mitglied der Fachwerk.de Community()
Michael Böhmke | 29.05.06

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