Fachwerk.de - Bescheinigung nach 10f EStG - Was gehört dazu?

Hallo,
nun ist es soweit, unsere Renovierungsmaßnahme ist abgeschlossen. Nun wollen wir ab 2006 die Steuervergünstigung (10 Jahre 9% der Renovierungskosten) in Anspruch nehmen.
Was ich bisher verstanden habe: Die untere Denkmalschutzbehörde stellt eine Bescheinigung aus, die vom Finanzamt als Grundlage für die Sonderausgabenberechnung genutzt wird.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass ich folgende Kosten ansetzten darf: Neue Heizung inkl. Heizkörper, neue Rohrleitungen f. Heizung, Warm-, Kalt- und Abwasser, komplett neue Elektroinstallation, Aufbereitung des Fußbodens, neuer Putz an den Wänden.

Aber was ist mit folgenden Punkten, kann ich da die Kosten steuerlich geltend machen?
- Einbau neuer Schlösser/Schließzylinder
- Tapeten
- Rolläden
- Decken- und Wandlampen, Außenleuchten
- Badewanne, Waschbecken, Dusche, Toiletten, alles inkl. Armaturen
- Werkzeuge und Maschinen für die selbstständig durchgeführten Arbeiten
- Boden- und Wandfliesen
- Farben für Türen, Treppengeländer und Fenster
- Schwedenofen inkl. Einbau
- Briefkasten
- Umzugskosten

Wer hat Erfahrungen? Haben Sie etwas davon bescheinigt oder abgelehnt bekommen? Wo kann ich genaue Infos dazu bekommen?

Vielen Dank im voraus
Martin


schirmchen | 20.12.06

Hallo Martin,

einige wurden von unserem Denkmalschützer genehmigt. Ich weiß allerdings nicht, ob das von Mensch zu Mensch oder von Denkmalamt zu Denkmalamt unterschiedlich ist.

- Einbau neuer Schlösser/Schließzylinder
(keine Ahnung, würde ich aber mal probieren)

- Tapeten
(wir haben Putz, der wurde genehmigt)

- Rolläden
(haben wir nicht)

- Decken- und Wandlampen, Außenleuchten
(nein, Privatvergnügen)

- Badewanne, Waschbecken, Dusche, Toiletten, alles inkl. Armaturen
(ja)

- Werkzeuge und Maschinen für die selbstständig durchgeführten Arbeiten
(aber sicher! sogar die bei Ebay bei Privatpersonen gekauften)

- Boden- und Wandfliesen
(ja)

- Farben für Türen, Treppengeländer und Fenster
(ja, sicher)

- Schwedenofen inkl. Einbau
(würde ich probieren)

- Briefkasten
(würde ich eher denken nein ;o)

- Umzugskosten
(würde ich auch eher denken nein, hat ja nix mit dem Erhaltungsaufwand zu tun)

Schrauben, Handschuhe ... auch alles
Grüße Annette


anonymus | 20.12.06
Steuerlich geltendmachen
können wir in Baden-Württemberg alle Ausgaben, die sich im Rahmen der denkmalrechtlichen Genehmigung bewegen. Auch z.B.Werkzeuge usw. Aber keine Entsorgungskosten. Aber im Zweifel alles draufschreiben, was nicht geht, beanstandet dann die untere Denkmalbehörde sowieso.
Viele Grüße, Matthias Weber
darin leben
Mitglied der Fachwerk.de Community()
Matthias Weber | 20.12.06

Guten Morgen,

evtl. konsultieren Sie mal einen Steuerberater. Es sind bestimmt noch weitere Absetzmöglichkeiten
anwendbar. Ein Bauherr hatte z.B. seine Küche (mit 90 cm breiten ILVE-Gasherd) mit abgesetzt, da sonst eine Nutzung des Baudenkmals nicht möglich wäre. Ob das Finanzamt dabei mitgemacht hat, weiß ich nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Kibies
"Alles ist ähnlich, nichts ist gleich. Und diese feine Vielfalt erzeugt Identität." (Caminada)
Mitglied der Fachwerk.de Community()
Techniker der Baudenkmalpflege | Bernd Kibies | 21.12.06
Steuerliche Anrechnung
Guten Tag,
grundsätzlich muß die Untere Denkmalbehörde für alle genehmigten Maßnahmen die Steuerbescheinigung ausstellen, darum ist es besonders wichtig den Antrag auf denkmalrechtliche Genehmigung detailliert zu stellen. Dann gibt es keine Probleme, jedenfalls nicht bei Anträgen die ich für meine Kunden gestellt und abgerechnet habe.
avspiegel@aol.com 0521 491101 od. 0171 4927473
MfG
Alexander von Spiegel ÖbuvSV
Vitruv: Ich wünschte das Fachwerk wäre nie erfunden
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Sachverständigenbüro von Spiegel | Alexander von Spiegel | 26.12.06

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