Baurecht

Diskutiere Baurecht im Forum Hauskauf, Finanzierung & Recht im Bereich - Hallo, ich arbeite als Künstler, also Freiberufler. Auf meinem Grund befindet sich eine Halle, die in den 60ern als Motorrad Reparaturwerkstatt...
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Peter

Guest
Hallo,
ich arbeite als Künstler, also Freiberufler. Auf meinem Grund befindet sich eine Halle, die in den 60ern als Motorrad Reparaturwerkstatt diente. Das Gewerbe ist aber seit vielen Jahren nicht mehr im Betrieb. Es ist nach dem Steuerbescheid als Gewerbegrund tituliert.
Nun meine Frage, ich würde gerne dort ein Artelier einrichten um dort zu arbeiten.
Eine Holzheizung war verbaut, wird erneuert und ggf. möchte ich einige Dämmung anbringen.
Wie ist das rechtlich?
Als Freiberufler bin ich kein Gewerbetreibender und habe so auch keine Auflagen zum Gewerbebetrieb?
Was währe den mit Publikumsverkehr?
Wenn die mich in meinem Wohnhaus besuchen, besteht auch kein neuer Brandschutz und nach außen öffnende Türen.
Muss ich etwas beachtren?
 
Darf ich arbeiten

Auch wenn Du nur 7% MwSt abführen musst,

frag dein Steuerberater,das/dein Finanzamt und den Anwalt deines Vertrauens.....

MfG
 
ob

Wohnung oder Gewerberaum, du mußt immer das Baurecht einhalten. Fragen zur Haftung solltest Du mit deiner Haftpflicht klären - die sollte jeder Gewerbetreibende haben.

In deinem Haus solltest Du auch Treppengeländer haben, Brandschutz ist auch relevant, doch das sind Detailanforderungen, z. B. an den Kamin usw.
Rede mal mit dem Bauamt - die müssen ja entscheiden, denn es wird sicher auf eine Umnutzung hinauslaufen.
 
Kein Fischhändler..

Ich sehe schon, dass Thema ist wohl schwieriger.
Versichert bin ich, Hausrat. Ich handle nicht mit Lebensmittel oder Büchern, daher bezahle ich auch 19% Steuer, Einnahmeüberschuss.
Ich bin Freiberufler und habe damit kein gemeldetes Gewerbe, das sich auf den Ausübungsort bezieht, kein Kammerbeitrag, keine IHK zugehörigkeit.
Als Beispiel nehme ich mal Berlin. Dort sind eine Vielzahl von Künstlern, die im Hinterhof eine kleine Halle,"Werkstatt" haben. Einfachglas in Stahltüren. Da vorher dort kein "Gewerbe" ansässig war, währe eine Ummeldung nötig gewesen,schon wegen des Ofens. Das währe aber schon an der Erfüllung der ENEV an den Fenstern zu erkennen. !!!!
Ist das eine Lücke?
 
Halle als Künsteratlier

wenn die Halle seit Jahren nicht mehr benutzt wird, ist ein Nutzungsänderungsantrag notwendig, zumal es ja jetzt auch keine Motoradwerkstatt mehr werden soll, sondern ein Atelier. Dazu ist beim Bauamt ein Nutzungsänderungsantrag zu stellen. Ein Künstler kann natürlich auch in seinem Wohnzimmer arbeiten, so dass man für die Halle "Wohnzimmer" beantragen kann. Wenn dieser Raum beruflich genutzt wird und Eigentum ist, wird dieser Raum vom Finanzamt dann als Betriebsvermögen behandelt.
 
Hallo,

eine Halle erfüllt den Gebäudebegriff der Bauordnung, eine Wohnung dagegen nicht.
Die Frage ist also, ob Gebäude für Freiberufler im fraglichen Baugebiet zulässig sind. Hier ist einzig § 13 BauNVO heranzuziehen.
Folge: Ab Mischgebiet planungsrechtlich zuässig, im WR und WA unzulässig.
Das könnte insbesondere für viele Fußpflegerinnen und Kosmetikerinnen sowie Pflegedienste ein Fallbeil sein.
So dass die frage ist, ob man im Bauantrag nicht doch lieber vom atypischen nicht wesentlich störenden Gewerbe spricht, das im WA ja zulässig ist.

Grüße vo Niederrhein
 
Klasse Antwort...

...schon mal tausend Dank, es sind fast alle Fragen beantwortet.
Es ist Mischgebiet, währe die Halle ehemals Artelier gewesen und 20 Jahre leer gestanden und jetzt wieder in Betrieb gegangen währe die Unterscheidung Gewerbe, alle Neuregelungen wie Brandschutz...da eine Gewerbemeldung vorliegt und beim Freiberufler, da keine Ortsbezogene Meldung ohne. Eine Ummeldung der Nutzung auch hinfällig, da vor vielen Jahren da mal was war....??
 
Moin Peter,

"Atelier" war schon immer ein schön schwammiger Begriff zwischen wohnen und arbeiten.....lass es vielleicht doch einfach dabei und wart ab ob's wen interessiert....

Gruss, Boris
 
Hallo,

ab 3 Jahren Leerstand wird von einer endgültigen Aufgabe der derzeitigen Nutzung ausgegangen.
Der Bauantrag muß also heißen: Antrag auf Nutzungsänderung einer Halle von "ohne Nutzung" in "Künstleratelier freiberuflich"

Das besprechen Sie aber bitte mit dem Sachgebietsleiter Ihrer baubehörde, weil der ja noch was ganz anderes meinen kann.

Grüße
 
Thema: Baurecht

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