P
Peter
Guest
Hallo,
ich arbeite als Künstler, also Freiberufler. Auf meinem Grund befindet sich eine Halle, die in den 60ern als Motorrad Reparaturwerkstatt diente. Das Gewerbe ist aber seit vielen Jahren nicht mehr im Betrieb. Es ist nach dem Steuerbescheid als Gewerbegrund tituliert.
Nun meine Frage, ich würde gerne dort ein Artelier einrichten um dort zu arbeiten.
Eine Holzheizung war verbaut, wird erneuert und ggf. möchte ich einige Dämmung anbringen.
Wie ist das rechtlich?
Als Freiberufler bin ich kein Gewerbetreibender und habe so auch keine Auflagen zum Gewerbebetrieb?
Was währe den mit Publikumsverkehr?
Wenn die mich in meinem Wohnhaus besuchen, besteht auch kein neuer Brandschutz und nach außen öffnende Türen.
Muss ich etwas beachtren?
ich arbeite als Künstler, also Freiberufler. Auf meinem Grund befindet sich eine Halle, die in den 60ern als Motorrad Reparaturwerkstatt diente. Das Gewerbe ist aber seit vielen Jahren nicht mehr im Betrieb. Es ist nach dem Steuerbescheid als Gewerbegrund tituliert.
Nun meine Frage, ich würde gerne dort ein Artelier einrichten um dort zu arbeiten.
Eine Holzheizung war verbaut, wird erneuert und ggf. möchte ich einige Dämmung anbringen.
Wie ist das rechtlich?
Als Freiberufler bin ich kein Gewerbetreibender und habe so auch keine Auflagen zum Gewerbebetrieb?
Was währe den mit Publikumsverkehr?
Wenn die mich in meinem Wohnhaus besuchen, besteht auch kein neuer Brandschutz und nach außen öffnende Türen.
Muss ich etwas beachtren?