Baugenehmigung im Wasserschutzgebiet

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Bauer Stefanie

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da wir uns nun ein altes Haus mit viel grund gekauft haben, planen wir in den nächsten Jahren unseren Grund für die Pferdehaltung einzuzäunen. Das Problem besteht aber darin, dass der Grund im Wasserschutzgebiet liegt. mir wurde gesagt ich brauche für den Zaun eine Baugenehmigung. wäre jetzt auch nicht das Problem, doch diese bekomme ich angeblich nur, wenn ich mich als landwirt registrieren lasse. Da aber so eine kleine Pferdehaltung nicht als Landwirtschaft gilt, wird es wohl schwierig. was sagt ihr zu dem Thema?
 
Sorgfältig vorbereiten

Hallo Frau Bauer,

ich glaube grundsätzlich können Sie sich auf § 35 der Bayrischen Landesbauordnung beziehen, der Tierhaltung im Außenbereich zulässt. Allerdings haben da noch ein paar andere Behörden und ggf. Träger Öffentlicher Belange ein Wörtchen mitzureden.
Bevor Sie mit Ihrem Vorhaben in Richtung Bauamt gehen sollten Sie Ihre Unterlagen - auch zeichnerisch - zusammenstellen und zunächst - unabhängig voneinander - Behörden und TÖP´s besuchen. Wenn Sie abschließend zum Bauamt kommen und sagen können, dass z.B. Untere/Obere Wasserschutzbehörde, Umweltamt, Veterinäramt usw. keine Bedenken haben, stehen Sie da schon ganz anders da.
Zeit müssen Sie da aber schon mitbringen, so etwas kann dauern. Ein Hilfsgriff könnte vielleicht der "Nebenerwerbslandwirt" sein.

Viele Grüße aus Wiesbaden,

Christoph Kornmayer
 
ok vielen dank für die schnell antwort. ich werde mich da rechtzeitig drum kümmern. da wir den hauptstall erst neu aufbauen müssen (abgebrannt) hat das ja keine eile, aber ich möchte gerne wissen was da auf mich zukommt. das das ne zeitlang dauert, kann ich mir denken, typisch behörden :)
 
Baugenehmigung im Wasserschutzgebiet

Sehr geehrte Frau Bauer,
inwieweit eine Pferdehaltung im Wasserschutzgebiet zulässig ist, hängt von der festgesetzten Wasserschutzzone ab, in der ihr Grundstück liegt. In der Schutzzone 3 z.B. darf man auch Gebäude errichten. Sichergestellt sein muß, daß das Grundwasser nicht verunreinigt werden kann.
Als "nicht eingetragener Landwirt " sind Sie im Außenbereich nicht privilegiert, d.h. Sie haben keinen Rechtsanspruch auf eine Genehmigung für eine feste Einzäunung. Rechtlich sind Sie Hobbypferdehalter wie viele andere Tierhalter auch.
Im Außenbereich dürfen Sie aber einen mobilen Elektroweidezaun aufstellen. Setzen Sie sich deswegen einmal mit der Unteren Naturschutzbehörde in Ihrem Landkreis in Verbindung. Einer Einkopplung Ihres Grundstückes mit einem festen Zaun könnten von dort natur- und landschaftsschutzrechtliche Bedenken entgegengebracht werden. Eine bauaufsichtliche Genehmigung durch die Baubehörde benötigen Sie für Weidezäune in der Regel nicht.

Mit freundlichen Grüssen
Hans-Ulrich Flick
 
wie das zugeordnet ist kann ich nicht sagen, da werd ich mal bei der Gemeinde anfragen müssen. eine Nachbarin hat sich dort gerade einen Hof gekauft und möchte dort Pferde halten, mal sehen wie das dort abläuft.
Wir haben ja noch etwas zeit, jetzt muss erstmal renoviert werden und am wochenende steht der umzug an

vielen dank schonmal
 
Hallo, meine Nachbarin hat mittlerweile einen festen Weidezaun gezogen und die Pferde stehen auf der Koppel, da ich leider mit ihr keinen Kontakt habe, kann ich auch nicht wegen einer genehmigung anfragen. ihr Grundstück liegt auch außerhalb des Dorfes, dürfte theoretschisch dann auch eine erlaubnis brauchen , vll geh ich mal hin und frag da nach.
So wie es aussieht, kommen die Pferde nun doch eher, deswegen werde ich die Ämter mal anschreiben, mal sehen, was die dazu sagen.
 
So, ich wurde vom zuständigen Bauamt zur Gemeinde geschickt, erst soll ich mir dort die Erlaubnis holen.Der zuständige bei der Gemeinde meinte, ich soll einen Architekten beauftragen, der mir einen Plan aufsetzt und den Bauantrag einreicht... Für eine Holzhütte die auf einer Wiese steht, mit ein bisschen Zaun drum rum ???
Kann mir jemand mal das Vorgehen erläutern.
Gestern wurde mir gesagt, das es noch kein Wasserschutzgebiet ist. Solange ich kein Landwirt bin, brauch ich aber trotzdem eine Genehmigung dort einen Stall zu bauen.
Gibt es hier einen Architekten in der Nähe, der mir da vielleicht helfen könnte?

mfg
 
Hallo Stephanie,

nun ist´s in Oberfranken wie im Rest der Republik: Auch der gemeine Beamte muss das zeichnerisch und rechnerisch vor Augen haben auf was er sich da einlässt bevor er zu- oder abschlägig urteilt.

Entscheidungen der Behörden müssen nachprüf- und nachvollziehbar sein, deshalb auch formgerecht. Der zuständige Beamte wird nicht nach seinen Vorlieben handeln, sondern nach dem Gesetz. Ersteres will er sich auch nicht vorwerfen lassen.

Da hilft nur ein regulärer Bauantrag weiter, Kollegen aus Ihrem Bundesland finden Sie z. B. unter www.byak.de.

Gruß aus Wiesbaden,

Christoph
 
So ich habe die Genehmigung für die Koppel trotz Außengebiet bekommen, die Hütte hab ich jetz mal weggelassen und den Stall direkt am Haus erneuert...
 
Na super, herzlichen Glückwunsch!

Gruß aus Wiesbaden,
Christoph Kornmayer
 
Thema: Baugenehmigung im Wasserschutzgebiet

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