Fachwerk.de - Baurecht
Was passiert wenn ich ein Grundstück kaufe auf dem sich ein nicht fertiggestellter Bau befindet? Muß der Bau abgerissen werden wenn die Genehmigung verfallen ist? Ab wann gilt ein Bau überhaupt als fertiggestellt? Was passiert mit der als Baulast eingetragenen gesicherten Zufahrt über die angrenzenden Grundstücke wenn die Baugenehmigung verfällt?
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Garten- und Landschaftsbau Holger Domin | Holger Domin | 13.03.11
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Über Thüringen
weiß ich nichts, ich kann nur sagen wie das in Österreich normalerweise abläuft. Soweit ich weiß, muß dann in diesem Fall eine neue Baugenehmigung beantragt werden, und eventuell müssen Teile des Bestandes geändert werden, um der aktuellen Bauordnung zu entsprechen. Fertig ist ein Haus mit der Fertigstellungsmeldung an die Baubehörde unter Anschluß der diversen Prüfprotokolle (u.a. Elektroinstallation), dann wird von der Baubehörde die Nutzungsbewilligung erteilt.
Letzteres mag aber bei euch völlig anders sein.
weiß ich nichts, ich kann nur sagen wie das in Österreich normalerweise abläuft. Soweit ich weiß, muß dann in diesem Fall eine neue Baugenehmigung beantragt werden, und eventuell müssen Teile des Bestandes geändert werden, um der aktuellen Bauordnung zu entsprechen. Fertig ist ein Haus mit der Fertigstellungsmeldung an die Baubehörde unter Anschluß der diversen Prüfprotokolle (u.a. Elektroinstallation), dann wird von der Baubehörde die Nutzungsbewilligung erteilt.
Letzteres mag aber bei euch völlig anders sein.
Bau fertig?
Hallo Holger
Zu einer Deiner Fragen
Ein Bau ist fertig, wenn Du eine Fertigstellungsanzeige bei Deiner Gemeinde abgegeben hast. Eine Baugenehmigung verfällt idR nach 5 Jahren nach BAUBEGINN. Die Frist zum Baubeginn ist allerdings örtlich unterschiedlich....
Es gäbe bei Deinem Objekt noch die Möglichkeit zum "Beantragung zur Einsetzung in den vorherigen Stand". Obs baurechtlich möglich ist, kann aber nur ein Gericht festlegen.
Andreas
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Hallo Holger
Zu einer Deiner Fragen
Ein Bau ist fertig, wenn Du eine Fertigstellungsanzeige bei Deiner Gemeinde abgegeben hast. Eine Baugenehmigung verfällt idR nach 5 Jahren nach BAUBEGINN. Die Frist zum Baubeginn ist allerdings örtlich unterschiedlich....
Es gäbe bei Deinem Objekt noch die Möglichkeit zum "Beantragung zur Einsetzung in den vorherigen Stand". Obs baurechtlich möglich ist, kann aber nur ein Gericht festlegen.
Andreas
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Wenn man nicht mehr weiter weiß, bildet man `nen Arbeitskreis
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Andreas Kapitzke | 13.03.11
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Andreas Kapitzke | 13.03.11
Rechtsberatung
Hallo,
Das ist jetzt keine Rechtsberatung, sondern beruht auf Erfahrung:
Wenn eine Baubeginnsanzeige vorliegt ,kann man bauen solange man will.
Liegt eine Rohbauabnahme vor?
Eine Baulast ist immer ein "vorgreiflicher Verwaltungsakt"
(dh.Ohne Baulast keine Baugenehmigung)
Baulasten können nur von den 3 Beteiligten gelöscht werden:
Den begünstigen,den belasteten Grundstückseigentümern und dem Bauaufsichtsamt.
Ein Bauvorhaben ist dann fertiggestellt, wenn die Fertigstellungsanzeige vorliegt.
viele Grüße
Hallo,
Das ist jetzt keine Rechtsberatung, sondern beruht auf Erfahrung:
Wenn eine Baubeginnsanzeige vorliegt ,kann man bauen solange man will.
Liegt eine Rohbauabnahme vor?
Eine Baulast ist immer ein "vorgreiflicher Verwaltungsakt"
(dh.Ohne Baulast keine Baugenehmigung)
Baulasten können nur von den 3 Beteiligten gelöscht werden:
Den begünstigen,den belasteten Grundstückseigentümern und dem Bauaufsichtsamt.
Ein Bauvorhaben ist dann fertiggestellt, wenn die Fertigstellungsanzeige vorliegt.
viele Grüße
Denkmäler schützen heißt nicht Genuß suchen,sondern Pietät üben (Georg Dehio)
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Architekturbüro | Robert Göbel (Dipl. Ing . FH) | 13.03.11
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So kenne
Ich das eigentlich auch! Ein Spatenstich reicht aus.
Von 5 Jahren hab ich noch nie was gehört:
Ich das eigentlich auch! Ein Spatenstich reicht aus.
Von 5 Jahren hab ich noch nie was gehört:
Alt aber schön....Häuser meine ich natürlich
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Idefix | 13.03.11
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Idefix | 13.03.11
Baurecht
Hallo Idefix
Es ist möglich, daß von Land zu Land unterschiedliche Bauordnungen möglich sind. Teilweise von Ort zu Ort.
Ich hab vor 7 Jahren einen Umbau inkl Terassenneubau und Parkplätze beantragt und auch genehmigt bekommen. Angefangen hab ich mit allem.
Letztes Jahr hab ich ein Schreiben von der Gemeinde bekommen, daß die Fertigstellungsfrist abgelaufen ist und ich eine Verlängerung beantragen muß oder eine Fertigstellungsanzeige...
Die rechtlichen Grundlagen lagen bei...
Andreas
Hallo Idefix
Es ist möglich, daß von Land zu Land unterschiedliche Bauordnungen möglich sind. Teilweise von Ort zu Ort.
Ich hab vor 7 Jahren einen Umbau inkl Terassenneubau und Parkplätze beantragt und auch genehmigt bekommen. Angefangen hab ich mit allem.
Letztes Jahr hab ich ein Schreiben von der Gemeinde bekommen, daß die Fertigstellungsfrist abgelaufen ist und ich eine Verlängerung beantragen muß oder eine Fertigstellungsanzeige...
Die rechtlichen Grundlagen lagen bei...
Andreas
Wenn man nicht mehr weiter weiß, bildet man `nen Arbeitskreis
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Andreas Kapitzke | 13.03.11
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Andreas Kapitzke | 13.03.11
In Niederösterreich
sind das eigentlich 2 Jahre ab Erteilung der Genehmigung bis Baubeginn und dann 5 Jahre bis zur Fertigstellung. Deswegen können wir unsere 2008 erteilte Baugenehmigung (die wir so eh nie ausgenützt hätten, viel zu teuer für das erzielbare Resultat) an die Wand tapezieren.
sind das eigentlich 2 Jahre ab Erteilung der Genehmigung bis Baubeginn und dann 5 Jahre bis zur Fertigstellung. Deswegen können wir unsere 2008 erteilte Baugenehmigung (die wir so eh nie ausgenützt hätten, viel zu teuer für das erzielbare Resultat) an die Wand tapezieren.
Baurecht
@ Kellergassenkatze
So war es ja bei mir auch... Baugenehmigung-2 Jahre Baubeginn+5 Jahre Bau=7 Jahre um. Allerdings durch die Unterbrechungen durch inzwischen 6 Hochwässer gab es immmer wieder Verzögerungen, weil Schadensbeseitigung ging vor. Deshalb mußte ich 1 Jahr nachkaufen...
Andreas
@ Kellergassenkatze
So war es ja bei mir auch... Baugenehmigung-2 Jahre Baubeginn+5 Jahre Bau=7 Jahre um. Allerdings durch die Unterbrechungen durch inzwischen 6 Hochwässer gab es immmer wieder Verzögerungen, weil Schadensbeseitigung ging vor. Deshalb mußte ich 1 Jahr nachkaufen...
Andreas
Wenn man nicht mehr weiter weiß, bildet man `nen Arbeitskreis
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Andreas Kapitzke | 13.03.11
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Andreas Kapitzke | 13.03.11
baurecht
Ich weiß halt nicht was mein Vorgänger dort gemacht hat. Aber da er ein Geschäft betrieben hat, gehe ich davon aus daß der Bau fertiggestellt war. Nun gibt es noch eine wasserrechtliche Genehmigung von 2002 welche jetzt verfällt, da die darin enthaltenen Auflagen nicht erfüllt wurden. Ich hätte nun Angst daß es beim Bau genauso ist.
Ich weiß halt nicht was mein Vorgänger dort gemacht hat. Aber da er ein Geschäft betrieben hat, gehe ich davon aus daß der Bau fertiggestellt war. Nun gibt es noch eine wasserrechtliche Genehmigung von 2002 welche jetzt verfällt, da die darin enthaltenen Auflagen nicht erfüllt wurden. Ich hätte nun Angst daß es beim Bau genauso ist.
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Garten- und Landschaftsbau Holger Domin | Holger Domin | 14.03.11
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Garten- und Landschaftsbau Holger Domin | Holger Domin | 14.03.11
Ich kenne das bei uns (Bayern auch nur so):
Du hast vier Jahre nach Erteilung der Genehmigung Zeit, loszulegen. Dafür musst du die formelle Baubeginnsanzeige einreichen, unterschrieben von einem Statiker.
Wenn du das nicht machst, erlischt die Genehmigung.
Nach Einreichen der Baubeginnsanzeige kannst du eigentlich ewig Bauen, solange du nicht eine Pause von mehr als drei oder vier Jahre einlegst.
Die kriegen das ja auch durch die BG mit, die bei dir ja nachfragen, welche Firma oder welche Privatpersonen da am Werk waren. Aber im Grunde reicht es, wenn du eine Wand pro Jahr verputzt.
Frag doch einfach bei dir im Bauamt nach. Zur Not kann man, was ich weiß, auch eine Verlängerung beantragen.
Martin | 14.03.11