Wiederaufnahme der Wohnnutzung eines Bauernhauses von 1910 ?

Diskutiere Wiederaufnahme der Wohnnutzung eines Bauernhauses von 1910 ? im Forum Denkmalschutz im Bereich - ich würde gerne ein Bauernhaus (Backsteinbau aus 1910) bestehend aus einem Wohnteil ca. 90m² und einem Stall und Scheinenteil, alles unter einem...
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Patrick Lukes

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ich würde gerne ein Bauernhaus (Backsteinbau aus 1910) bestehend aus einem Wohnteil ca. 90m² und einem Stall und Scheinenteil, alles unter einem Dach.

Das Grundstück liegt aber im Außenbereich. In unmittelbarer Nachbarschaft befindet sich ebenfalls ein gleichweriges Gebäude welches auch wohnlich genutzt wird.

Da das Gebäude vermutlich seit längerer Zeit nicht mehr bewohnt wurde, hat die Baubehörde einer Wiederaufnahme der Wohnnutzung im ersten "Anlauf" versagt.

Wenn das Gebäude nicht wieder wohnlich genutzt werden darf, wird es verfallen und ein Schandfleck in der Landschaft sein..... wo ist da eine Lösung ?
 
Wohnen im Außenbereich

Die Antwort bzw. die Lösung finden Sie im Baugesetz.
Im Außenbereich ist Wohnen nur verbunden mit beruflicher Notwendigkeit möglich. Wenn Sie das Grundstück als Hofstätte zu einem landwirtschaftlichen Betrieb kaufen und auch wieder Landwirtschaft betreiben, dann können Sie dort wohnen.

Viele Grüße
 
manchmal gehts mit Denkmalschutz

Mitunter gibt es eine Möglichkeit, wenn der Denkmalschutz einer Nutzung zum Erhalt des Bauwerkes zustimmt. Ein Versuch ist es wert.

Lothar Hunziger
 
ich bin doch kein Bauer..... grins

ja da ist guter Rat teuer!!!! schniffffffff.....

ich bin leider kein privilegierter Bauer!!!!!

und selbst wenn, ich Schafe züchten würde, kommt nächstes Problem. Das Gebäude liegt in Mecklenburg-Vorpommern und ich wohne ich Westfalen.

PS.
bezüglich der Einschaltung des Denkmalschutzes, habe ich Angst das die dann das Gebäude unter Denkmalschutz stellen. und ich ohne ende probleme haben werde ?!?!?!?
da habe ich etwas Angst.
 
Hallo Patrick,

da hilft nur sich einen erfahrenen Planer vor Ort zu besorgen. Vor dem Denkmalamt braucht man sich eigentlich nicht wirklich zu fürchten, da habe ich persönlich mehr positives als negatives erfahren. (Klar: Geld gibt´s meist keins)

Ein Weg wäre mit der Behörde zu sprechen, am Besten zusammen mit einem Planer. Wenn Du es erreichst, das Gebäude unter Denkmalschutz stellen zu lassen bist Du schon auf dem besten Wege zur Nutzung. Zunächst würde ich beim Denkmalschutz mit der unteren Behörde beginnen, wenn das nicht fruchtet an die nächst höherer Stelle gehen.

Wenn Du in Nordrhein-Westfalen lebst und das Gebäude in Mecklenburg-Vorpommern steht ist wohl eher an eine temporäre Nutzung gedacht. Auch das kann in Verhandlungen mit der Behörde erörtert werden.

Gruß aus Wiesbaden,

Christoph Kornmayer
 
Hi Christoph,

Guten Morgen,

das hört sich ja ganz gut an, aber was mache ich wenn die das Gebäude unter Denkmalschutz stellen, und einer Wohnnutzung immer noch nicht zustimmen ?

Am Montag soll ich von der Bauaufsichtsbehörde bescheid bekommen, ob eine Wiederaufnahme der Wohnnutzung gestattet ist oder nicht! Wie soll ich mit dehnen eigentlich weiter verfahren ? ich sollte wegen der Klärung eine "Anfrage" stellen. Sollten die mir am Telefon positiv bescheid geben, reicht das ?

mfg
 
Nur wer schreibt, der bleibt

Hallo Patrick,

eine telefonische Auskunft ist keine wirkliche Auskunft, auf die Du Dich anschließend berufen oder gegen die Du vorgehen kannst. Sag doch mal an, was die Herren heute gesagt haben.

Gruß aus Wiesbaden,

Christoph Kornmayer
 
Antwort NEGATIV!!!!!!!!! schniffff..

Guten Morgen Christoph,
ich habe soeben mit der Sachbearbeiterin vom Bauamt gesprochen, und die hat es negativ beschienen.
Die gute Frau sagt, sie hat sich das gebäude angesehen, und meint es sei eine Scheune mit Wohnteil, der aber eben längere zeit nicht bewohnt wurde, und daher keine wiederaufnahme der Wohnnutzung.
Wirklich Schade!!!!! auch für das Gebäude!!!!!
 
Hallo Patrick,

das war ja eigentlich zu erwarten. Jetzt gäbe es noch den Versuch das über den Denkmalschutz anzugehen.
Meiner Erfahrung nach funktioniert das aber nur vor Ort, damit sich die Parteien "beschnüffeln" können, wie ernst einem das ist. Besorge Dir einen Planer vor Ort, der sich an das Landesdenkmalamt wendet. Die örtlichen oder auf Kreisebene würde ich mal überspringen, die kennen wahrscheinlich genau die Leute, die Dir soeben telefonisch abgesagt haben.

Wenn jemand im Denkmalamt für Dein Vorhaben zu begeistern ist, kennen die auch genau den Weg, wie das zu realisieren ist.

Schade, aber so ist es mit dem Gesetz.

Gruß aus Wiesbaden,

Christoph Kornmayer
 
Aussenbereich

In meiner letzten Fortbildung habe ich gelernt ,dass Wohnnutzung in Aussiedlerhöfen im Aussenbereich nach dem neuen Baugesetzbuch(2004)zulässig ist .
Pro Hof dürfen bis zu 3 Wohnungen entstehen.Die äussere Gestalt darf aber nicht verändert werden.

viele Grüße aus Nordhessen
 
Im Prinzip schon, aber ich glaube man kriegt die Gutesten nur über den Denkmalschutz.
Wenn das Gebäude als erhaltenswerte Bausubstanz eingeschätzt wird käme man übe §35 (2) BauGB => §35 (4) BauGB weiter. Bei Letzerem muss soweit ich weiß EIN nicht ALLE Punkte erfüllt sein. Ein Versuch wäre das allemal Wert.

Gruß aus Wiesbaden,

Christoph Kornmayer
 
Thema: Wiederaufnahme der Wohnnutzung eines Bauernhauses von 1910 ?

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