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Antje He
Guest
Hallo,
ich bin ein wenig verwirrt und brauche Hilfe.
Ich habe ein Fachwerkhaus von 1890 (kein Denkmalschutz, früher Scheune)in Niedersachsen erworben,in dem es bereits eine ausgebaute Dachwohnung gibt. Im Erdgeschoss befinden sich Lagerräume.Ich beabsichtige, die vorhandene Wohnung um einen Raum zu erweitern. Dabei möchte ich zwei Giebelfenster sowie vier kleine Dachgauben einbauen. Nach § 69 NBauO ist die Umnutzung von Räumen im Dachgeschoss eines Wohngebäudes mit nur einer Wohnung in Aufenthaltsräume, die zur Wohnung gehören, genehmigungsfrei.
Gilt dies auch, wenn ich Gauben einsetzte oder kann ich eine Baugenehmigung umgehen, wenn ich Flächenfenster einsetze. Wenn ich auf Gauben verzichte, kann ich allerdings keine Zuschüsse für Dorferneuerungsmaßnahmen beantragen.
Wer weiß Rat?
Antje
ich bin ein wenig verwirrt und brauche Hilfe.
Ich habe ein Fachwerkhaus von 1890 (kein Denkmalschutz, früher Scheune)in Niedersachsen erworben,in dem es bereits eine ausgebaute Dachwohnung gibt. Im Erdgeschoss befinden sich Lagerräume.Ich beabsichtige, die vorhandene Wohnung um einen Raum zu erweitern. Dabei möchte ich zwei Giebelfenster sowie vier kleine Dachgauben einbauen. Nach § 69 NBauO ist die Umnutzung von Räumen im Dachgeschoss eines Wohngebäudes mit nur einer Wohnung in Aufenthaltsräume, die zur Wohnung gehören, genehmigungsfrei.
Gilt dies auch, wenn ich Gauben einsetzte oder kann ich eine Baugenehmigung umgehen, wenn ich Flächenfenster einsetze. Wenn ich auf Gauben verzichte, kann ich allerdings keine Zuschüsse für Dorferneuerungsmaßnahmen beantragen.
Wer weiß Rat?
Antje