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Michael Adams
Guest
Hallo,
wir kauften vor einigen Monaten ein altes Haus, welches als Doppelhaushälfte gesehen werden kann. Das Grundstück liegt sehr ungünstig, so dass es bisher nicht geteilt wurde, da es in Famielienbesitz war. Nun soll dies jedoch geschehen und unser "Nachbar" will uns anscheinend über den Tisch ziehen.
Unsere Haushälfte geht nach hinten zum Grundstück raus und liegt drei Meter unter dem der Höhe der banachbarten Grunsstücke. Seine hälfte ist Ebenerdig und zur Strasse hin. Durch die drei Meter Höhenunterschied, war es bisher fast bis zum Haus geböscht, so dass es eigentlich nicht nutzbar war. Wir entschieden nun, dass wir für teures Geld, ausheben lassen und die Böschung verringern. Natürlich in Absprache mit dem Nachbarn. Nun verlangt er eine Grundstücksteilung und beansprucht einen Teil der von uns geräumten Fläche. Anzumerken ist, dass er seit vier Jahren keine Handschlag in seinem Garten und in seinem Haus gemacht hat. Dort sammelt sich der Müll.
Zählen beim verteilen der Grundstücksanteile auch die Böschungsanteile, oder nur die reinen Grenzen des Lageplans, auch wenn dieses als tote Fläche zu bezeichnen ist? Ich denke auch, dass der Wert seiner ebenerdigen Fläche als deutlich höher anzusehen ist, als unsere, kaum nutzbare.
Selbst wenn wir diese Böschung so klein wie nöglich halten, müssen wir 50cm von der Grundstücksgrenze beginnen und zwei Meter ins Grundstück gehen. Netto haben wir dadurch etwa 30qm weniger nutzbare Fläche, wohingegen seine im Gesamten nutzbar ist. Ziehen wir also diese Böschung ab, so haben sogar fünf Quadratmeter weniger Besitz. Laut Lageplan natürlich mehr. :-(
Jemand eine Idee?
lg
Michael
wir kauften vor einigen Monaten ein altes Haus, welches als Doppelhaushälfte gesehen werden kann. Das Grundstück liegt sehr ungünstig, so dass es bisher nicht geteilt wurde, da es in Famielienbesitz war. Nun soll dies jedoch geschehen und unser "Nachbar" will uns anscheinend über den Tisch ziehen.
Unsere Haushälfte geht nach hinten zum Grundstück raus und liegt drei Meter unter dem der Höhe der banachbarten Grunsstücke. Seine hälfte ist Ebenerdig und zur Strasse hin. Durch die drei Meter Höhenunterschied, war es bisher fast bis zum Haus geböscht, so dass es eigentlich nicht nutzbar war. Wir entschieden nun, dass wir für teures Geld, ausheben lassen und die Böschung verringern. Natürlich in Absprache mit dem Nachbarn. Nun verlangt er eine Grundstücksteilung und beansprucht einen Teil der von uns geräumten Fläche. Anzumerken ist, dass er seit vier Jahren keine Handschlag in seinem Garten und in seinem Haus gemacht hat. Dort sammelt sich der Müll.
Zählen beim verteilen der Grundstücksanteile auch die Böschungsanteile, oder nur die reinen Grenzen des Lageplans, auch wenn dieses als tote Fläche zu bezeichnen ist? Ich denke auch, dass der Wert seiner ebenerdigen Fläche als deutlich höher anzusehen ist, als unsere, kaum nutzbare.
Selbst wenn wir diese Böschung so klein wie nöglich halten, müssen wir 50cm von der Grundstücksgrenze beginnen und zwei Meter ins Grundstück gehen. Netto haben wir dadurch etwa 30qm weniger nutzbare Fläche, wohingegen seine im Gesamten nutzbar ist. Ziehen wir also diese Böschung ab, so haben sogar fünf Quadratmeter weniger Besitz. Laut Lageplan natürlich mehr. :-(
Jemand eine Idee?
lg
Michael