Grenzbebauung / Änderung der Fensteröffnungen

Diskutiere Grenzbebauung / Änderung der Fensteröffnungen im Forum Hauskauf, Finanzierung & Recht im Bereich - Grüß Gott, unser Haus (Bj ca. 1935) steht direkt auf der Grenze, max. 30 cm davor, es exisitiert also keine Abstandsfläche. Wegen zu wenig Licht...
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Thomas Kohlmann

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Grüß Gott,

unser Haus (Bj ca. 1935) steht direkt auf der Grenze, max. 30 cm davor, es exisitiert also keine Abstandsfläche. Wegen zu wenig Licht wollen wir ein bestehendes Fenster (rechts) vergrößern, die Position jedoch beibehalten. Ein anderes Fenster (links) würde dadurch wegfallen. Lt. Landratsamt genießen die Fenster Bestandsschutz, da sie urkundlich (Tekturplan 1988) erwähnt wurden. Vermutlich handelt es sich auch um eine Brandwand.

Unsere Nachbarn würden dem Fenster zustimmen, wollen es jedoch in etwa mittig zu den bisherigen Fenstern platziert haben. Damit könnten wir leben, sehen allerdings Abstandsprobleme auf uns zukommen, da wir damit der bestehenden Garage des Nachbarn (auf dem Foto mit Eternitdach) sehr nahe kommen(weniger als 1 m). Haben wir überhaupt eine Möglichkeit, eine Veränderung an den Fenstern durchzuführen? Auch ohne Einverständnis der Nachbarn? ist eine Zustimmung zur Abstandsflächenübernahme überhaupt notwendig (weil ja schon Fenster da sind) oder gar unumgänglich

Außerdem halten sie eine schriftliche Fixierung für nicht erforderlich. Wir würden uns allerdings wohler fühlen, falls der Besitzer mal wechselt ... Welche Form ist hier notwendig?

Vielen Dank für Ratschläge und Informationen
 
Brandwand

Die Wand zum Nachbar müsste bei Grenzbebauung als Brandwand ohne Öffnung ausgeführt werden. Bestehende Fenster genießen Bestandsschutz, sollten allerdings Änderungen an Lage und Grösse durchgeführt werden, gelten die aktuellen Anforderungen an den Neubau, d.h. wenn überhaupt genehmigt, dann Brandschutzfenster.
Die Abstandsfläche gilt für Außenwand und Dach und betrifft nicht die Fenster, so dass eine Abstandsflächenübernahme hier nix bringt.
Schöne Grüsse aus Höchstadt.
 
Thema: Grenzbebauung / Änderung der Fensteröffnungen
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