Dachflächenfenster über Brandwand

Diskutiere Dachflächenfenster über Brandwand im Forum Hauskauf, Finanzierung & Recht im Bereich - Liebes Forum, wenn ich auch ähnliche Fragen zum meinem Problem gefunden habe, so komme ich da nicht weiter. In meinem Haus sollen 4...
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Dieter R.

Guest
Liebes Forum,
wenn ich auch ähnliche Fragen zum meinem Problem gefunden habe, so komme ich da nicht weiter.
In meinem Haus sollen 4 Dachflächenfenster eingebaut werden. (Dach: 40°)Laut der Landesbauordnung von Rheinland-Pfalz müssen Dachöffnungen, Fenster etc. 1,25m von Brandwänden entfernt sein.
- Von wo wird da gemessen? Äußerer oder innerer Wandpunkt?
- Wie verhält es sich, wenn die betreffende Wand 80 Zentimeter von der Grundstücksgrenze entfernt ist?
- Zur Zeit befindet sich auf der Nachbarseite nur ein Schuppen. Sollte der Besitzer des Nachbargrundstückes eines Tages auf die Idee kommen dort ein Wohnhaus zu errichten, kann er es dann auf der Grundstücksgrenze anstelle des Schuppens oder muss er den Mindestabstand von 3m einhalten? Es gibt keinen Bebauungsplan.

Vielen Dank,
Dieter
 
Hallo,

sollten Sie auf der Grenze gebaut haben, kann verlangt werden, daß der Nachbar auch auf der Grenze baut.
Sollte der Nachbar nicht auf der Grenze bauen, hat er Abstände einzuhalten, die sich nach der Höhe des Gebäudes richten.


Gemessen wird von Außenwand bis Fensterrand.
Im Fall eines Grenzabstandes von 80 cm, der historisch geworden ist, kann verlangt werden, daß weitere Brandschutzmaßnahmen ergriffen werden, z.B. zumauern von Fenster- und Türöffnungen.

Aber im konkreten Fall informiert Sie Ihr Bauamt verbindlich.

Grüße vom Niederrhein
 
Baulast?

Hallo,
Ich kenne die Landesbauordnung von Rheinland-Pfalz nicht wirklich.
In Hessen wäre es so:
Nutzungsänderung des DG bedarf einer Baugenehmigung.
Wenn ihr Gebäude nicht höher ist als 7,50m wird durch die Nutzungsänderung eine Abstandsfläche von 3m ausgelöst.
Diese darf auch auf dem Nachbargrundstück liegen, wenn dies öffentlich-rechtlich durch eine Baulast abgesichert werden kann. Es würden dann 2,20m Abstandsfläche auf dem Nachbargrundstück liegen.Von Ihrer Abstandsfäche muß der Nachbar 3m Abstand halten; also von der Grundstücksgrenze 5,20 m
Wenn keine Baulast verlangt würde, müßten 5,00m Abstand aus Brandschutzgründen eingehalten werden.

viele Grüße aus Nordhessen
 
Erst einmal vielen Dank für die Antworten.
Letztlich gibt es hier keine Nutzungsänderung. Ich möchte nur bei einer bestehenden, seit 120 Jahren, also seit Erstellung des Gebäudes genutzte Wohnfläche in der der Dachfläche, Dachflächenfenster im Obergeschoss einbauen.
Zwei Dachflächenfenster bestehen bereits, drei weitere möchte ich hinzufügen und die bestehenden gegen neue austauschen.
Im Erdgeschoss existieren bei 80 cm Grenzabstand zwei kleine fenster, die ich gerne gegen neue Austauschen möchte. Darf ich das?

Vielen Dank,
Dieter
 
Thema: Dachflächenfenster über Brandwand

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