Eigenheimzulage für Altbausanierung ja oder nein ?

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Andreas

Guest
Hallo zusammen,
vielleicht kann mir ja jemdand zu diesem Thema weiterhelfen,
das wäre wirklich weltklasse. Die Aussagen, die ich bis jetzt bekommen habe gehen weit auseinander.
Bekomme ich für ein überschriebenes Haus (von Eltern) für die Sanierungskosten eine Eigenheimzulage ?
Danke im voraus.
mfg Andreas
 
Nein,

nur bei einem ERWERB. Da würde ich das Haus den Eltern lieber "abkaufen"... für ein paar Euro... Grüße Annette
 
das ist nicht richtig. mit der eigenheimzulage wird sowohl der erwerb als auch die herstellung subventioniert.
also haben sie grundsätzlich bei einer schenkung für die herstellungskosten anteil auf ehz.
vorausgesetzt dass, das kein objektverbrauch eingetreten ist (ihre eltern für das haus mal ehz erhalten haben).
weiterhin gilt nur der selbstgenutze teil als bemessungsgrundlage (falls ihre eltern im haus mit wohnen bleiben) - hier ist auch abgeschlossenheit wichtig.

gruß
bettina
 
Eigenheimzulage ja oder nein ??

Hallo zusammen,
zuerst mal vielen Dank für eure Antworten.
Aber wer hat nun recht von euch beiden ??
mfg Andreas
 
das

erfahren sie, indem sie vertrauensvoll ihr finanzamt konsultieren.
 
Eigenheimjzulage ja !

Danke mal zuerst für die schnellen Antworten. Laut Hotline-Auskunft vom Finanzamt wird auch bei Altbausanierung Eigenheimzulage gewährt. Genau wie bei Neubau oder Erwerb, 1% der Sanierungskosten, max. 125000,00 € also 1250,00 € jährlich.
mfg Andreas
 
das ist

NICHT nur der punkt. bei ihnen liegt die sache schon komplizierter, da es sich ja vermutlich beim haus um eine direkte schenkung der eltern handelt?
lassen sie sich beraten vom steuerberater - noch besser wäre ein fachanwalt für steuerrecht.
sie stellen sioch die sache fiskalisch ein bissl zu einfach vor.
 
Bitte um antwort: eigenheimzul. bei Schenkung u. anschl. sanierung

lieber andreas,
bei uns gleiche frage (und bis jetzt konnte niemand! eine schlüssige verbindliche auskunft geben)wir sind also sehr daran interessiert, zu erfahren, ob ihr anspruch auf eine eigenheimzulage habt. Vielleicht habt ihr den antrag ja schon gestellt, bzw. sogar schon bearbeitet.
Unser Objekt wurde 2003 überschrieben (Schenkung): denkmalgesch. Hof, wir kernsanieren das wohnhaus, es werden kosten von vermutlich 120.000 bis 140.000 euro anfallen.


wir freuen uns (und hoffen sehr)auf eine antwort
susanne (**********)
 
Ich meine ja !

Hallo Susanne,
ich konnte dies zuerst auch nicht erfahren, da die Finanzämter unterschiedlicher Meinung waren. Allerdings die Hotline der bayerischen Finanzämter hat mir versichert, dass ich für die Sanierungskosten (Wiederherstellungskosten ) 1% (max.1250 jährlich als lediger, ohne Kind) Eigenheimzulage bekomme. Den Antrag habe ich bereits gestellt, er wird aber erst bearbeitet, wenn ich die Ummeldebestätigung der Gemeinde ( Wohnungswechsel ) und die alle Rechnungen eingereicht habe.
Die Eigenheimzulage erhälts Du aber nur, wenn Dein oder Euer Einkommen ( positive Einkünfte nach Einkommenssteuererklärung )die 70000 bzw. 140000 nicht überschreitet. Allerdings könnte es sein, da die Schenkung 2003 war, das noch die alten Freibeträge gelten ???.
Gruß Andi
 
Thema: Eigenheimzulage für Altbausanierung ja oder nein ?
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