Grundsätzliche Fragen zum Denkmalschutz

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catamatz

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Hallo Fachwerkfreunde,

ich habe mal ein paar grundsätzliche Fragen zum Denkmalschutz,
möchte diese jedoch nicht beim Denkmalamt stellen, um keine "schlafenden Hunde" zu wecken:

Wir liebäugeln einem kleinen Bauernhof (Wohnhaus und Scheune in Fachwerkbauweise, Bj 1813 und 1873)
auf einem geräumigen Grundstück zu kaufen, um uns den Traum der Pferdehaltung am Haus zu erfüllen.
Laut Eigentümer stehen das Wohnhaus, die Scheune und der gepflasterte Hof unter Denkmalschutz.
Der Eigentümer hat das Objekt selber erst vor 6 Jahren gekauft, teilsaniert und teilmodernisiert,
dummerweise hat er den Denkmalschutz nicht gefragt.
Falls ich dieses Objekt kaufe, kann ich dann für die ungenehmigten Änderungen
der Voreigentümer haftbar gemacht werden ???
Muß ich diese Änderungen zurückbauen ???
Welcher Stand für das Objekt ist maßgeblich, Baujahr oder Jahr der Unterdenkmalschutzstellung???

Bitte Info, vielen Dank
 
Guten Abend,
nähere Informationen finden Sie im Denkmalschutzgesetz Hessen.

§ 8 Beseitigung widerrechtlicher Maßnahmen

Wer eine Maßnahme, die nach diesem Gesetz der Genehmigung bedarf, ohne die erforderliche Genehmigung oder im Widerspruch zu den bei der Genehmigung erteilten Auflagen durchführt, ist auf Anordnung der Denkmalschutzbehörde verpflichtet, den alten Zustand wieder herzustellen oder das Kulturdenkmal auf andere Weise entsprechend den Auflagen der Denkmalschutzbehörde instandzusetzen.

Ein Gespräch mit der zuständigen Denkmalbehörde ist ratsam.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Kibies
 
Ich würde bei den entsprechenden Stellen anfragen,

und mich mal schlau machen.
Wir waren (bzw. sind) vor einigen Monaten in der gleichen Situation.
Es macht keinen Sinn, sich auf die wagen Aussagen des Verkäufers zu verlassen. Insbesondere nicht mit dem Hintergrundwissen, dass es Probleme geben könnte.
Es können ja auch schon entsprechende Massnahmen von Amtsseite veranlasst worden sein, die dann auf dich als neuen Besitzer auch zukommen !
Also ich habe mal eine Runde bei den zuständigen Stellen gedreht, und bei einer Tasse Kaffee mich mal vorgestellt. Dann meine Vorstellungen voregtragen, und die Zusammenarbeit mit den entsprechenden Stellen besprochen. Es gab zwar auch Probleme mit diversen Sachen aus der Vergangenheit, aber meine Kontaktaufnahme und Lösungssuche wurde bei allen Stellen ausnahmslos positiv aufgenommen.
Somit steht einer zukünftigen guten Zusammenarbeit nichts im Wege, und ich habe mich dann auch zum Kauf entschlossen.

Augen zu, und durch, brint einem da nur bedingt weiter.
Und der Verkäufer hat verständlicherweise nicht immer das größte Interesse daran, die Karten alle auf den Tisch zu legen.
Besser sit auf jeden Fall, du weißt vorher , wo die berühmte Leiche im Keller liegt, gerade wenn es auch um den Berich Denkmal und Denkmalschutz geht.

Wünsche trotzdem gutes Gelingen .

Grüße, Karin
 
Ich kann mich...

meinen Vorredenern nur anschließen. Bevor man sich selbst den schwarzen Peter holt, sollte man auf jedenfall bei der zuständigen Behörde nachfragen.
Wie Frau Issler schon schrieb, beissen die Leute dort nicht und sind im Gegenteil dankbar über jedes Interesse an eine konstruktiven Zusammenarbeit.

Gruß aus Nordhessen
M.Wittwar
 
@Alle

Vielen Dank für die Tipps, ich habe bereits mit dem DMA
Kontakt aufgenommen, hier die Antwort:
"Sehr geehrter Herr ....
für die ungenehmigten Änderungen würden Sie im Falle eines Erwerbs
verantwortlich, soweit es einen etwaigen Rückbau betrifft, nicht jedoch
wegen möglicher Geldbußen, die nur gegen die jeweiligen Eigentümer zum
Zeitpunkt der Ordnungswidrigkeiten verhängt werden könnten.

Da immer eine Einzelfallentscheidung getroffen wird, kann ich Ihnen mehr
erst nach Zumailen von den Zustand außen und innen zeigenden Fotos und
natürlich nach Angabe der Adresse sagen. Ohne diese Angaben ist jeder
weitere Kontakt sinnlos!

Mit freundlichen Grüßen
......" (Zitat Ende)

Nach Rücksprache mit dem DMA werden wir vor dem Kauf einen Architekten zur Feststellung des Änderungszustandes vom Objekt hinzuziehen und dann diesen mit dem DMA abklären.
 
Thema: Grundsätzliche Fragen zum Denkmalschutz

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