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Katrin1
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Hallo,
wir beabsichtigen einen denkmalgeschützten 3 Seitenhof zu erwerben (kein Einzeldenkmal). Nach meinen Recherchen fällt alles was das äußere Erscheinungsbild betrifft (Fenster, Fassade, Dach, Kläranlag???)unter den Denkmalschutz und alle Investitionen dabei, könnten ja dann auch nur steuerlich denkmalmäßig abgeschrieben werden. Richtig?
Wie sieht das mit den Baugenehmigungen aus bzw. was ist die 1.Anlaufstelle dafür? Denkmalamt oder Bauordnungsamt?
Und wie sieht das mit Maßnahmen im Innenbereich wie z.B. Heizung, Sanitär, Dachbodenausbau innen ect. aus?
Vielen Dank im Vorraus für alle Antworten.
Katrin
wir beabsichtigen einen denkmalgeschützten 3 Seitenhof zu erwerben (kein Einzeldenkmal). Nach meinen Recherchen fällt alles was das äußere Erscheinungsbild betrifft (Fenster, Fassade, Dach, Kläranlag???)unter den Denkmalschutz und alle Investitionen dabei, könnten ja dann auch nur steuerlich denkmalmäßig abgeschrieben werden. Richtig?
Wie sieht das mit den Baugenehmigungen aus bzw. was ist die 1.Anlaufstelle dafür? Denkmalamt oder Bauordnungsamt?
Und wie sieht das mit Maßnahmen im Innenbereich wie z.B. Heizung, Sanitär, Dachbodenausbau innen ect. aus?
Vielen Dank im Vorraus für alle Antworten.
Katrin