Fachwerk.de - Holzterrasse und Dachfenster (zum Hof) - nachträgliche Genehmigung vom Denkmalamt?
Freue mich über Anregungen wie wir nachträglich zu einem guten Ausgang mit der Behörde kommen können.
Danke im Voraus!
Anonyma2009
hier eine pauschale antwort zu geben dürfte schwierig sein, - wir haben bei uns in südwestdeutschland mit unserem ansprechpartner die Erfahrung gemacht, dass Dachfenster generell bei denkmälern nicht genehmigt werden.
wir hatten die wahl zwischen Gaube oder lichtband. letztendlich haben wir uns für das lichtband entschieden.
mit den herrn sprechen ist sicher die beste möglichkeit, - wir haben über gespräche immer gute, und für beide seiten tragbare lösungen gefunden.
viel erfolg!
motto? einfach schön leben wollen....
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Winzerhöfler.... | 28.08.09
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Winzerhöfler.... | 28.08.09
Beim Denkmalamt arbeiten auch nur Menschen...
Ich würde zuallererst mal dort anrufen und fragen, was die in der Stellungnahme alles drin haben wollen - Ihr macht das ja schliesslich zum ersten Mal. Dann nachlesen welche Denkmalschutzvorschriften bei euch gelten - damit ihr euch über eure "Sünden" im klaren seid und nicht an falscher Stelle anfangt rumzudiskutieren. Und schliesslich so gut ihr könnt die Entwicklung des Hauses (Pläne, Fotos, Baubeschreibung) dokumentieren, um denen klarzumachen, dass euch sehr wohl daran liegt, das Haus stilsicher zu erhalten (Ihr habt ja z.B. "nur" in den Hof verändert und nicht an der Sichtseite). Da das Haus bereits vor euch "verbaut" wurde könnt ihr ja vielleicht sogar darlegen, dass ihr mit anderen Maßnahmen sogar wieder etwas "gerettet" habt.
Ganz nüchtern würde ich mal durchrechnen, wie Rückbau im Verhältnis zur Ordnungsstrafe steht....das wird im Zweifelsfalle um einiges teurer! Im günstigsten Fall könntet ihr einen deal machen, vielleicht noch etwas stilecht nachbessern, was denen Freude bereitet, eine maßvolle Strafe akzeptieren und habt damit euren Umbau durch, den ihr sonst nie genehmigt gekriegt hättet. Seid froh, dass ihr nicht Teil eines "Ensembles" seit...da sind die um einiges ungnädiger.
Viel Glück, Boris
Ich würde zuallererst mal dort anrufen und fragen, was die in der Stellungnahme alles drin haben wollen - Ihr macht das ja schliesslich zum ersten Mal. Dann nachlesen welche Denkmalschutzvorschriften bei euch gelten - damit ihr euch über eure "Sünden" im klaren seid und nicht an falscher Stelle anfangt rumzudiskutieren. Und schliesslich so gut ihr könnt die Entwicklung des Hauses (Pläne, Fotos, Baubeschreibung) dokumentieren, um denen klarzumachen, dass euch sehr wohl daran liegt, das Haus stilsicher zu erhalten (Ihr habt ja z.B. "nur" in den Hof verändert und nicht an der Sichtseite). Da das Haus bereits vor euch "verbaut" wurde könnt ihr ja vielleicht sogar darlegen, dass ihr mit anderen Maßnahmen sogar wieder etwas "gerettet" habt.
Ganz nüchtern würde ich mal durchrechnen, wie Rückbau im Verhältnis zur Ordnungsstrafe steht....das wird im Zweifelsfalle um einiges teurer! Im günstigsten Fall könntet ihr einen deal machen, vielleicht noch etwas stilecht nachbessern, was denen Freude bereitet, eine maßvolle Strafe akzeptieren und habt damit euren Umbau durch, den ihr sonst nie genehmigt gekriegt hättet. Seid froh, dass ihr nicht Teil eines "Ensembles" seit...da sind die um einiges ungnädiger.
Viel Glück, Boris
Wer viel fragt, kriegt viel Antworten....
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Boris Webler | 28.08.09
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Boris Webler | 28.08.09
Argumentationshilfen
Hallo,
1.Eine Holzterrasse ist eine wohnungsnahe Freifläche,die den Anforderungen an heutige Wohnverhältnisse dient.
Sie ist lt. Charta von Venedig zu dulden.
2.Wenn die Dachfenster von öffentlichen Sraßen,Wegen,Plätzen nicht einsehbar sind, sind sie zu dulden.
Viel Glück
Hallo,
1.Eine Holzterrasse ist eine wohnungsnahe Freifläche,die den Anforderungen an heutige Wohnverhältnisse dient.
Sie ist lt. Charta von Venedig zu dulden.
2.Wenn die Dachfenster von öffentlichen Sraßen,Wegen,Plätzen nicht einsehbar sind, sind sie zu dulden.
Viel Glück
Denkmäler schützen heißt nicht Genuß suchen,sondern Pietät üben (Georg Dehio)
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Architekturbüro | Robert Göbel (Dipl. Ing . FH) | 28.08.09
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Architekturbüro | Robert Göbel (Dipl. Ing . FH) | 28.08.09
" 2.Wenn die Dachfenster von öffentlichen Sraßen,Wegen,Plätzen nicht einsehbar sind, sind sie zu dulden."
so habe ich auch versucht zu argumentieren, leider erfolglos...
aber andere menschen, - wer weis....
motto? einfach schön leben wollen....
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Winzerhöfler.... | 28.08.09
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Winzerhöfler.... | 28.08.09
Danke für die Anregungen
Danke ganz herzlichst für die konstruktiven Anregungen!
Ich habe mich also nach Nächten des Grübelns an einen langen Brief an die Denkmalbehörde gesetzt. Wir beschreiben unsere Massnahmen darin detailliert, legen also die Karten auf den Tisch, begründen unser Tun, entschuldigen uns für die Nichtabsprache, geloben Besserung und bitten um Duldung. Wir wollen ja im Gespräch bleiben und stehen zum Denkmalschutz. Zum Glück ist der "Weg" an der Seite unseres Hauses Privatgrund, also sind Dachfenster und Terrasse nicht von öffenlichen Wegen usw einsehbar, sodass das Argument von Herrn Göbel (DANKE!)ziehen müsste.
@Winzerhöfler: ich habe in den letzten Nächten viel über den Unterschied zwischen Duldung und Erlaubnis nachgedacht. Mir scheint... Erlaubnis kann ich nur VOR der Massnahme bekommen, eine Duldung nur danach...
Danke + viele Grüsse
Danke ganz herzlichst für die konstruktiven Anregungen!
Ich habe mich also nach Nächten des Grübelns an einen langen Brief an die Denkmalbehörde gesetzt. Wir beschreiben unsere Massnahmen darin detailliert, legen also die Karten auf den Tisch, begründen unser Tun, entschuldigen uns für die Nichtabsprache, geloben Besserung und bitten um Duldung. Wir wollen ja im Gespräch bleiben und stehen zum Denkmalschutz. Zum Glück ist der "Weg" an der Seite unseres Hauses Privatgrund, also sind Dachfenster und Terrasse nicht von öffenlichen Wegen usw einsehbar, sodass das Argument von Herrn Göbel (DANKE!)ziehen müsste.
@Winzerhöfler: ich habe in den letzten Nächten viel über den Unterschied zwischen Duldung und Erlaubnis nachgedacht. Mir scheint... Erlaubnis kann ich nur VOR der Massnahme bekommen, eine Duldung nur danach...
Danke + viele Grüsse
Hmmm...
wo genau steht in der Charta von venedig, das wohnungsnahe Freiflächen zu dulden sind ???
Ich habe übrigens die Dachflächenfenster von meiner Denkmalbehörde (Köln) genehmigt bekommen...obwohl das denkmalgeschützte Objekt von einer öffentlichen Straße einsehbar ist...
Allerdings würde ich meiner Terasse gerne ein Dach verpassen, und da stellt sich die UDB quer...werde mal wegen einer Pergola anfragen...evt. geht das.
Gruß
wo genau steht in der Charta von venedig, das wohnungsnahe Freiflächen zu dulden sind ???
Ich habe übrigens die Dachflächenfenster von meiner Denkmalbehörde (Köln) genehmigt bekommen...obwohl das denkmalgeschützte Objekt von einer öffentlichen Straße einsehbar ist...
Allerdings würde ich meiner Terasse gerne ein Dach verpassen, und da stellt sich die UDB quer...werde mal wegen einer Pergola anfragen...evt. geht das.
Gruß