S
Susann Berger
Guest
ich möchte gern mein erworbenes fachwerkhaus bj 1769 sanieren.
seit wochen streiten wir uns jedoch mit der denkmalschutzbehörde herum.
immer wenn wir einen kompromiss mit der behörde eingegangen
sind, faellt dieser ein neuer streitpunkt ein.
ich bin der meinung, dass es mitlerweile nicht mehr um fachliche beanstandungen geht, sondern das reine befindlichkeiten eine rolle spielen.
ich moechte hier auch mitteilen, dass wir sehr wohl gewollt sind altes zu erhalten. es soll jedoch dem heutigen wohnstandart angepasst werden.
neuer streitpunkt ist die aufsparrendaemmung.
bis jetzt wurde dies nicht beanstandet.
da unser haus nur ca. 4,50 m breit ist und unter dem dach die kinderzimmer untergebracht werden sollen, wollen wir aus platz- und daemmgruenden eine außendaemmung anbringen.
im ergeschoss (ziegelbau) wurde uns eine außendaemmung genehmigt. im obergeschoß sind wir den kompromiss eingegangen und werden an zwei seiten eine innendaemmung vornehmen und an den "schlechtwetterseiten" eine verbretterung mit deckleiste.
Zu jeder Absprache legten wir bereits undere Pläne vor. In diesen war die Aufsparrendämmung seit Verhandlungsbeginn eingezeichnet. Diese stellte bis zum jetzigen Zeitpunkt kein Problem dar.
meine frage ist nun:
kann der denkmalschutz eine dachaußendaemmung verbieten?
wer hat aehnliche erfahrungen gemacht und wie wurden diese probleme geloest. ich bin nicht gewillt eine dachinnendaemmung vorzunehmen.
seit wochen streiten wir uns jedoch mit der denkmalschutzbehörde herum.
immer wenn wir einen kompromiss mit der behörde eingegangen
sind, faellt dieser ein neuer streitpunkt ein.
ich bin der meinung, dass es mitlerweile nicht mehr um fachliche beanstandungen geht, sondern das reine befindlichkeiten eine rolle spielen.
ich moechte hier auch mitteilen, dass wir sehr wohl gewollt sind altes zu erhalten. es soll jedoch dem heutigen wohnstandart angepasst werden.
neuer streitpunkt ist die aufsparrendaemmung.
bis jetzt wurde dies nicht beanstandet.
da unser haus nur ca. 4,50 m breit ist und unter dem dach die kinderzimmer untergebracht werden sollen, wollen wir aus platz- und daemmgruenden eine außendaemmung anbringen.
im ergeschoss (ziegelbau) wurde uns eine außendaemmung genehmigt. im obergeschoß sind wir den kompromiss eingegangen und werden an zwei seiten eine innendaemmung vornehmen und an den "schlechtwetterseiten" eine verbretterung mit deckleiste.
Zu jeder Absprache legten wir bereits undere Pläne vor. In diesen war die Aufsparrendämmung seit Verhandlungsbeginn eingezeichnet. Diese stellte bis zum jetzigen Zeitpunkt kein Problem dar.
meine frage ist nun:
kann der denkmalschutz eine dachaußendaemmung verbieten?
wer hat aehnliche erfahrungen gemacht und wie wurden diese probleme geloest. ich bin nicht gewillt eine dachinnendaemmung vorzunehmen.