A
Aebby
- Beiträge
- 16
Traditionell gibt es ja beim Richten eines Dachstuhls ein Richtfest.
Einige Male wurde ich in den letzten Tagen darauf angesprochen.
Gilt das auch bei einer Dachstuhlergänzung nebst Erhalt der Gesamtkonstruktion ( alte Sparren u.s.w.
Grund:
Neueindeckung zur Vermeidung von zukünftigen Kleinreparaturen mit gleichzeitigen folgenden Maßnahmen:
-Ausgleich von bis zu 20 cm Höhendifferenz auf max. 10 cm auf den Sparren und
-Ausgleich der Sparrenbreite durch Einsatz von Zwischensparren.
die Maßnahmen führen nicht die unterschiedlichen Dachhöhen zusammen.
Kann man hier von einer Neurichten sprechen? Es handelt sich doch eigentlich um eine Ergänzung.
Macht man im Rahmen einer solchen Sanierung ein Richtfest?
Wenn ja, wann?
Einige Male wurde ich in den letzten Tagen darauf angesprochen.
Gilt das auch bei einer Dachstuhlergänzung nebst Erhalt der Gesamtkonstruktion ( alte Sparren u.s.w.
Grund:
Neueindeckung zur Vermeidung von zukünftigen Kleinreparaturen mit gleichzeitigen folgenden Maßnahmen:
-Ausgleich von bis zu 20 cm Höhendifferenz auf max. 10 cm auf den Sparren und
-Ausgleich der Sparrenbreite durch Einsatz von Zwischensparren.
die Maßnahmen führen nicht die unterschiedlichen Dachhöhen zusammen.
Kann man hier von einer Neurichten sprechen? Es handelt sich doch eigentlich um eine Ergänzung.
Macht man im Rahmen einer solchen Sanierung ein Richtfest?
Wenn ja, wann?