Abriss und andernorts Neuaufbau eines gut erhaltenen Fachwerkhauses

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Henning Meyer

Guest
Ich habe vor einigen Jahren ein Grundstück mit einem denkmalgeschützten Fachwerkhaus gekauft. Da ein Abriss von der Genhmigungsbehörde ausgeschlossen wird, suchen wir Abnehmer die das Haus abreißen und andernorts wieder aufbauen. Der Kaufpreis würde bei 1€ liegen.
Ich wäre für Tipps, Adressen von evtl. Abnehmern oder von spezialisierten Firmen sehr dankbar.

mfG Henning Meyer
 
Nicht so einfach

Sehr geehrter Herr Meyer,
so einfach wie Sie es sich vorstellen geht es Gott sei Dank nicht.
Das Denkmal ist nämlich stets in Verbindung mit seiner Umgebung zu sehen. Aus diesem Grunde kann ich mir nicht vorstellen, daß Ihnen die Denkmalbehörde grünes Licht für Ihr Vorhaben gibt.

Viele Grüße
Johann Müller

P.S. Wer ein Denkmal kauft übernimmt dafür auch die Verantwortung.
 
Geldstrafen

Ich kann mich meinem Vorredner nur anschließen. Gewöhnlich haben die Denkmalpflegegesetze der Länder auch einen Sanktionskatalog mit empfindlichen Geldstrafen, wenn ein Denkmal unerlaubterweise zerstört wurde.
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Arnold
 
War nicht immer ein Denkmal

Habe das Grundstück nur wegen der schönen Lage gekauft, damals war es noch nicht unter denkmal gestellt.
Erst nachdem ich den Abriss beantragt habe hat sich die entsprechende Behörde eingeklingt. Bin natürlich in Widerspruch gegangen und habe diverse Gutachten eingeholt, aus denen hervorgeht das die Renovierungskosten in keinem Verhältnis zum Nutzen stehen. Sogar die Verwaltungsgemeinschaft hat versucht die Denkmalschutzbehörde umzustimmen, weil das Haus wirklich nicht mehr erhaltenswert ist, nach unseren Vorstellungen.
Ich möchte außerdem keine illegalen Dinge machen, wie aus dem zweiten Antwortschreiben hervorgeht.
Es gibt diverse Institutionen (z.B. in Molfsee in Schleswig-Holstein), die baufällige alte Häuser abbaut und bei sich wieder aufbaut. Auf soetwas wollte ich hinaus!
 
Gründe

Sehr geehrter Herr Meyer,
leider kenne ich Ihr Objekt nicht,
wenn aber die Denkmalbehörde ein Objekt unter Schutz stellt um einen drohenden Abriss zu verhindern, so muß es sich schon um ein sehr bemerkenswertes Objekt handeln. Die Behörde wird es sich nicht leisten können ganz einfach so oder aus Willkür ein Objekt in die Denkmalliste aufzunehmen. Die Sache mit dem Gegengutachten ist so zu bewerten, daß ein Gutachten meistens davon abhängt wer es in Auftrag gegeben hat, bzw. von wem der Gutachter beauftragt ist.
Vielleicht sollten Sie lieber einmal das Gespräch mit dem Denkmalamt suchen, ob und inwieweit es Zuschüsse für eine Sanierung des Objektes gibt. In Bayern gibt es z.B. die Möglichkeit, daß Sie von Stiftungen oder dem Entschädigungfond bis zu 100% des denkmalpflegerischen Mehraufwandes erstattet bekommen.
Mit freuindlichen Grüßen
Johann Müller
 
...

Ich habe schon zu hauf versucht mit der Denkmalschutzbehörde zu sprechen. Man konnte aber nicht vernünftig mit der Person sprechen. Im nachhinein ist auch herausgekommen das schon sehr viele Leute Probleme mit der zuständigen Frau hatten und sie jetzt in einem anderen Bereich arbeiten muss. Außerdem ist das Haus keine Besonderheit, wenn Sie es sich angucken würden wären Sie meiner Meinung. Die Hauptbegründung der Denkmalschutzbehörde war, dass es der letzte Drei Seiten Hof mittlerer Größe in der Wische ist. Ich konnte aber ersatzlos zwei der drei Seiten abreißen.
Diese 100%ige Förderung gibt es meines Wissens nach nur auf wirklich erhaltenswerte Gebäude wie Schlösser oder Herrenhäuser und nicht für ein heruntergekommenes Bauernhaus. Meiner Ansicht nach ruiniert das ewige unter denkmalschutz stellen von bedeutungslosen Gebäuden die gesamte Ansehnlichkeit der Region in Sachsen-Anhalt. Irgendwann muss man doch mal verstehen das es hier keine Investoren gibt die jeden Kram zurecht machen können.
Aber da teilen sich unsere Ansichten sicher!
Meine Hauptfrage war ja eigentlich ob jemand entsprechende Adressen von Organisationen o.ä. hat die ein Haus eventuell abbauen und andernorts wiedererrichten.

mfG Henning Meyer
 
Hausumsetzung

Dachog. Fragen Sie doch mal im Freilichtmuseum
Diesdorf nach. Vielleicht nehmen die es für 1 € und räumen ab. Grüße in die Nachbarschaft.
 
ach ich würde einfach mal das fernsehen einschalten und ausrechnen lassen, welcher schaden dem steuerzahler durch die arbeit der behörde, die ja wohl nur auf willkür zurückzuführen ist entstanden ist, und ob die angestellte denn befördert wurde? es geht ja das gerücht, das angestellte des öffentlichen dienstes, sich durch gezielte massnahmen, sozusagen selbst befördern, in diesem fall waren sie dann der lang gesuchte gegestand der eine beförderung ermöglichte.
mit freundlichem gruss c. heise
mit freundlichem gruss c. heise
 
I1064_2004104103929.jpgHinwendung

Werter Herr Fischer

Ihre letzten Beiträge zeichnen sich durch besonders herausragende Kürze aus. Ich würde mich freuen, wenn sie in ihren Beiträgen eine wenig mehr auf die Problematik der Fragesteller eingehen würden.

Der recht kurz angebundene Hinweis auf ihre Webseite, scheint mir doch ein wenig zu lieblos. Die Forumsdiskussion findet hier statt und nicht auf ihrer Webseite.

Mit besten Grüßen


L. Parisek
 
Lieber Herr Parisek,

Sie sind mir durch Ihre wertvollen und ausführlichen Diskussionsbeiträge auch zu meiner Person schon besonders angenehm aufgefallen;-)

Leider lassen es aber meine beruflichen und privaten Zeitkontingente nicht zu, bei der Wissensvermittlung den Inhalt meiner mehr als ausführlichen Fachinfo auf der Homepage hier in der gebotenen Ausführlichkeit auf jeder Forumsfrage wiederzukäuen. Deswegen hier kurz und knapp - auch im Interesse der Themenüberflieger - und dann der Verweis - soweit zutreffend - auf die ausführliche Fachinfo z.B. meiner Themeseite(n). Ich halte das für legitim und sogar im Interesse der community. Außerdem kann ich so auf mehrere Fragen eingehen, was ja auch im Sinne der Fragesteller/Diskutanten sein könnte.

Oder fordern Sie ein Forumstextplacement wie von Freund Edi? Ich finde, diese Ausführlichkeit sollte ihm vorbehalten bleiben - damit kann und will ich nicht konkurrieren.

Was nun die Anfrage dieses Beitrags betrifft, denke ich, daß die von mir angebotenen Links durchaus zur weiteren Klärung der Problemlage ein bisserl beitragen können.

Und heute - im Zeitalter des Internetlinks - ist das doch nicht zu aufwendig oder zu viel verlangt, sich einen weiteren Mausklick zu gönnen - selbst auf die Gefahr hin, daß dort Ihrer Meinung nach gilt: "Wieviel verschwendeter Geist, wieviel Agression, wieviel Angst ist da? Lest den
Fischer einmal aufmerksam, da schüttelst einen. ... Inhaltlich sind ein Teil seiner Ansichten so am Rand und verquer, dass ich den Verdacht habe, hier wird chronisches Querdenkertum um jeden Preis betrieben." und man den Link dann halt wieder schließt, oder?

Na ja, vor randständiger Querdenkerei habe ich jedenfalls keine Angst. Für mich gilt: Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom.
 
Details

Werter Herr Fischer

Es gehört zu den populären Irrtümern, zu meinen nur wenige Fische schwimmen gegen die Strömung und alle schwimmen mit dem Strom. Gerade die spezifische Körperkontur begünstig den Vortrieb gegen die Strömung.

Zitat:
......Wesentlich wirksamer ist die hydrodynamische Erzeugung einer Vortriebskraft durch die erzwungene Umströmung einer profilierten Flügelfläche, wobei infolge einer Anstellung gegenüber der Strömung unterschiedliche Geschwindigkeiten auf Ober- und Unterseite und damit unter- schiedliche Drücke entlang der Kontur erzeugt werden. Im Unterschied zum Rudern wird hier die Schmalseite einer Flosse durchs Wasser bewegt. Dabei entsteht eine Kraft, die senkrecht zur Profilsehne des Flügels wirkt ...... Diese Tatsache hat offenbar in der Vergangenheit die größten Verständnisprobleme und Irrtümer verursacht. Das Phänomen der Krafterzeugung durch die Umströmung einer Fläche ist besser bekannt und verstanden bei der Entstehung von Auftrieb am Vogelflügel, während es bei Schwimmern bisher nicht gründlich durchdacht wurde. Die Richtung der erzeugten Kraft hat im Weiteren noch erhebliche Bedeutung.

Der Vortrieb schwimmender Tiere beruht allein darauf, dass Unterdrücke an der Kontur erzeugt werden, die zu einer Be- schleunigung der angrenzenden Wassermassen in Richtung des entstehenden Druckgefälles führen....
Dipl. Ing. K. Ebel



Das vermeindliche Abheben von der Masse beim Schwimmen gegen den Strom ist also leider nicht gegeben.

Zitat:
...Die falschesten Geschichten sind diejenigen, die wir am besten zu kennen glauben und deshalb nie genau überprüfen oder in Frage stellen....
Stephen J. Gould in ‘Illusion Fortschritt


Auch in der Evolution geht es nicht darum, sich gegen die eigene Art zu stellen, sondern kontinuierlich Positionen und Formen zu entwickeln und zu erproben.

Es ist und bleibt ein Spiel!

Das hierzu das Querdenken unerläßlich ist, hat sich gerade in der Wissenschaft bewiesen. Die ware Kunst des Querdenkens scheint aber darin zu bestehen, nicht in der einmal gefundenen Erkenntnis zu beharren und damit in die bittere Isolation des verkannten Genies zu fallen. Hier nur die eigene Sicht gelten zu lassen und alles anderere als "Schwachverständigenmeinung" und ähnliches abzutun führt zur Verarmung und erneuten stehenbleiben.

Mir würde zutiefst davor grauen wenn alle Sanierungen nach Muster von Herrn Fischer abgewickelt werden und Herr Fischer die Regeln im Sandkastenspiel bestimmt, anderseit möchte ich den Herrn auch nicht missen.
Was wäre das forschende, entdeckende Spiel auf dem Bau sonst langweilig.
Und trotzdem möchte ich mein eigenes Schäufelchen, mein Sieb und meinen Eimer haben und mich nicht mit dem "Schwachverständigensand" bewerfen lassen.


Gruß

L. Parisek
 
es wird erheblich abgeschweift!

Ich würde mich sehr freuen, wenn es zu meiner ursprünglichen Frage weitere fachgerechte Antworten geben könnte und hier nicht ein privater Kleinkrieg zwischen den Herren Fischer und Parisek ausgetragen wird!
Und danke für die sonstigen Antworten!

mfG Henning Meyer
 
Exkursionen

Hallo Herr Henning Meyer,

Tut mir leid wenn hier ein Disput entstanden ist. Aber es ist auch die Eigenart eines Forums, dass sich solche Dialoge entwickeln.

Ich hoffe, dass sie eine vernünftige Lösung für ihr Problem bekommen

Gruß

L. Parisek
 
Irritation

Sehr geehrter Herr Meyer,
ich muss noch einmal in die Diskusssion um Ihr Haus eingreifen.
Ich verstehe nämlich nicht warum Sie in Ihrem ersten Beitrag ein gut erhaltenes Fachwerkhaus anpreisen und in einem späteren Beitrag schreiben, daß es nicht mehr erhaltenswert ist.
Viele Grüße Johann Müller
 
Das ist fürwahr...

...eine interesannte Frage.
Anderseits wenn Herr Meyer kein wirkliches interesse hat das Haus zu erhalten...? Kann ja sein er hat gute Gründe dafür.
In der Fachwerk Börse werden ja öfters solche Angebote gemacht. Wie sind den die Auflagen des Denkmalamtes bezüglich des Umsetztens des Hauses, es muss doch bestimmt in ein Umfeld wo es reinpasst oder wie ist das, muss das Haus der Region erhalten bleiben? Stellle mir gerade ein Haus von Sechzehnhunderttoback in einem Neubaugebiet vor :)
Und letztendlich muss ja irgendwie Sichergestellt sein das das Schipsel auch wieder aufgestellt wird, da kauft man für nen Euro ja auch ne Menge Verantwortung, wie haben sich die Leutchen vom Denkmalamt dazu geäussert?
Nur mal so interessehalber, habe leider schon ein Haus welches sich nicht wegsprengen lies.
Gruß
Hartmut
 
Besser ist wohl "relativ" gut

Von außen könnte man denken das alle Balken noch top sind, aber diverse innere Balken kann man in der Hand zerbröseln. Die Deckenhöhe ist höchstens 2,20m und bricht schon an einigen Stellen durch, sodass man die Zimmer nicht mehr betreten kann/darf! Von außen sieht das Haus aber annehmbar aus. Falls man es wirklich umsetzen will nimmt man einfach neue Balken, aber wenn man das Haus in dem Zustand renovieren sollte muss man, nach Angaben eines Sachverständigen, mit 700 000 € rechnen.
Habe das Wort "gut" falsch gewählt, wohl auch um es ein wenig für evtl. Käufer anzupreisen.
Habe schon einmal versucht einem Arbeitskollegen meines Sohnes das Haus abbauen zu lassen, zuerst hat die zuständige Sachbearbeiterin der Unteren Denkmalschutzbehörde wohlwollend zugestimmt, aber im Nachhinein war nicht die Untere-, sondern die Obere Denkmalschutzbehörde zuständig, weil ich schon einmal in den Widerspruch gegangen bin.
Der Kollege meines Sohnes ist jetzt auch gegen die neue Entscheidung in den Widerspruch gegangen. Dieser läuft noch...
Es wurde abgelehnt, weil das Haus nicht im original Zustand aufgebaut worden wäre, sondern als Teil eines ähnlichen Denkmalhauses eine Baulücke gefüllt hätte. Ich habe mir da eigentlich nie so recht Hoffnung auf eine Zustimmung der Denkmalbehörde gemacht.

Ob das Haus später in eine bestimmte Gegend passen würde, müsste man sicher von Fall zu Fall abwägen.
Als Behörde muss man ja nicht zwangsläufig jede einmal entschiedene Sachlage, komme was wolle durchsetzen, ohne auf die Bürger zuzugehen.

Ich finde man sollte bei soetwas nicht zu streng sein als Behörde, ist doch besser wenn das Haus an anderer Stelle wieder schön hergerichtet wird und nicht wie bei mir dem Verfall ausgeliefert ist.

Naja...


mfG Henning Meyer
 
Thema: Abriss und andernorts Neuaufbau eines gut erhaltenen Fachwerkhauses

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