Fachwerk.de - Brandschutz überwiegt den Bestandschutz?
Letsche | 31.03.06
bestandsschutz
genießt im prinzip nur, was zu irgendeinem zeitpunkt mal legal war. illegal bleibt illegal. bei wirklich alten häusern ließe sich das natürlich nur unter höchstem Aufwand überprüfen - deshalb hat man de facto wirklich bestandsschutz. ihr haus ist nicht wirklich alt und ich garantiere ihnen, dass es in ihrer gemeinde/land oder deren rechtsvorgängern entsprechende vorschriften gab, die z.b. Fenster in brandwänden verboten haben.
de facto hat das sechzig jahre kein schwein interessiert (sonst gäbe es ja eine bauakte mit entsprechenden abmahnungen etc.)und sie haben das pech an einen wichtigtuenden Sachbearbeiter geraten zu sein, der nicht ausgelastet ist. druck von ihrem nachbarn vielleicht?
ich würde ihnen folgendes raten: man muss ihnen die illegalität zum stand 1945 nachweisen (nicht umgekehrt). fordern sie das. falls der sachbearbeiter nicht augebildeter archivar/rechtshistoriker ist, wird ihm das (trotz vermutlich eindeutiger rechtslage zu der zeit) schwerfallen. (ich habe z.b. überhaupt keine ahnung, wer im ehemaligen großdeutschen reich, dessen recht bis 1949 und z.t. auch bis heute fortgalt, für die baugesetzgebung zuständig war, ob es eine eindeutige zuordnung zu den ländern gab/und/oder konkurrierende gesetzgebung und welchen spielraum die kommunen hatten...selbst wenn es beispielsweise eine kommunale satzung/baupolizeiliche vorschrift gab, heißt das nicht, dass sie auch gültig war - das müsste man begutachten. gelingt es nicht (wovon ich ausgehe), besteht selbstredend bestandsschutz. mit der Aufstockung wird der aber vermutlich dann tatsächlich hinfällig, das ist eine definitionsfrage und hier nicht zu beantworten. überlegen sie, ob sie ohne aufstockung überhaupt eine Baugenehmigung brauchen, instandsetzungsarbeiten sind ja nicht genehmigungspflichtig. keine Genehmigung - keine auflagen.
klären sie das verhältnis zu ihrem nachbarn.
sie tun mir ehrlich leid.
und bitte lassen sie sich anwaltlich vertreten, das kann ich ihnen nur dringend raten.
genießt im prinzip nur, was zu irgendeinem zeitpunkt mal legal war. illegal bleibt illegal. bei wirklich alten häusern ließe sich das natürlich nur unter höchstem Aufwand überprüfen - deshalb hat man de facto wirklich bestandsschutz. ihr haus ist nicht wirklich alt und ich garantiere ihnen, dass es in ihrer gemeinde/land oder deren rechtsvorgängern entsprechende vorschriften gab, die z.b. Fenster in brandwänden verboten haben.
de facto hat das sechzig jahre kein schwein interessiert (sonst gäbe es ja eine bauakte mit entsprechenden abmahnungen etc.)und sie haben das pech an einen wichtigtuenden Sachbearbeiter geraten zu sein, der nicht ausgelastet ist. druck von ihrem nachbarn vielleicht?
ich würde ihnen folgendes raten: man muss ihnen die illegalität zum stand 1945 nachweisen (nicht umgekehrt). fordern sie das. falls der sachbearbeiter nicht augebildeter archivar/rechtshistoriker ist, wird ihm das (trotz vermutlich eindeutiger rechtslage zu der zeit) schwerfallen. (ich habe z.b. überhaupt keine ahnung, wer im ehemaligen großdeutschen reich, dessen recht bis 1949 und z.t. auch bis heute fortgalt, für die baugesetzgebung zuständig war, ob es eine eindeutige zuordnung zu den ländern gab/und/oder konkurrierende gesetzgebung und welchen spielraum die kommunen hatten...selbst wenn es beispielsweise eine kommunale satzung/baupolizeiliche vorschrift gab, heißt das nicht, dass sie auch gültig war - das müsste man begutachten. gelingt es nicht (wovon ich ausgehe), besteht selbstredend bestandsschutz. mit der Aufstockung wird der aber vermutlich dann tatsächlich hinfällig, das ist eine definitionsfrage und hier nicht zu beantworten. überlegen sie, ob sie ohne aufstockung überhaupt eine Baugenehmigung brauchen, instandsetzungsarbeiten sind ja nicht genehmigungspflichtig. keine Genehmigung - keine auflagen.
klären sie das verhältnis zu ihrem nachbarn.
sie tun mir ehrlich leid.
und bitte lassen sie sich anwaltlich vertreten, das kann ich ihnen nur dringend raten.
Zwei linke Hände und Spass dabei
Mitglied der Fachwerk.de Community(Profil)
Bettina Ingenkamp | 01.04.06
Mitglied der Fachwerk.de Community(Profil)
Bettina Ingenkamp | 01.04.06
So ist der Stand der Dinge:
Hallo!
Ich wollte Euch mal informieren, wie die Sache ausgegangen ist. Wir waren gestern beim Bauamt. Dort kam heraus, dass unser Haus 1945 laut deren Akten als Behelfsheim gebaut worden war. Eine Umschreibung / Genehmigung zum Wohnhaus hat laut deren Aussage bis heute nicht stattgefunden. Wir haben aber einen Bauschein von 1961, dort wurde ein Anbau genehmigt. In dem Bauschein ist jedoch schon von einem Wohnhaus die Rede. Das Bauamt war dann bereit, das Wohnhaus anzuerkennen, jedoch unterschreitet das Haus nach wie vor die damals schon vorgeschriebenen Grenzen. Wir haben uns so geeinigt, dass wir zunächst keine Brandschutzmaßnahmen ergreifen müssen, da das Haus der Nachbarn 10 m entfernt steht und momentan keine Gefahr für das Haus besteht. Lediglich für den Fall, dass diese ihr Haus abreißen und an neuer Stelle, sprich mit 3 m Grenzabstand zu uns, wieder aufbauen, müssen wir unser Haus absichern. Dass dieser Fall eintritt, ist jedoch sehr unwahrscheinlich. Fazit: Wir können nur jedem raten, sich vor dem Kauf des Hauses beim Bauamt zu informieren. Aber sowas fällt einem ja immer erst hinterher ein. Wäre der Leiter des Bauamts nicht kompromissbereit sondern ein Paragraphenreiter gewesen, hätten wir jetzt eine Riesenproblem. Offensichtlich gibt es auch beim Bauamt noch Menschen, mit denen man reden kann.
Letsche | 04.04.06
Hallo!
Ich wollte Euch mal informieren, wie die Sache ausgegangen ist. Wir waren gestern beim Bauamt. Dort kam heraus, dass unser Haus 1945 laut deren Akten als Behelfsheim gebaut worden war. Eine Umschreibung / Genehmigung zum Wohnhaus hat laut deren Aussage bis heute nicht stattgefunden. Wir haben aber einen Bauschein von 1961, dort wurde ein Anbau genehmigt. In dem Bauschein ist jedoch schon von einem Wohnhaus die Rede. Das Bauamt war dann bereit, das Wohnhaus anzuerkennen, jedoch unterschreitet das Haus nach wie vor die damals schon vorgeschriebenen Grenzen. Wir haben uns so geeinigt, dass wir zunächst keine Brandschutzmaßnahmen ergreifen müssen, da das Haus der Nachbarn 10 m entfernt steht und momentan keine Gefahr für das Haus besteht. Lediglich für den Fall, dass diese ihr Haus abreißen und an neuer Stelle, sprich mit 3 m Grenzabstand zu uns, wieder aufbauen, müssen wir unser Haus absichern. Dass dieser Fall eintritt, ist jedoch sehr unwahrscheinlich. Fazit: Wir können nur jedem raten, sich vor dem Kauf des Hauses beim Bauamt zu informieren. Aber sowas fällt einem ja immer erst hinterher ein. Wäre der Leiter des Bauamts nicht kompromissbereit sondern ein Paragraphenreiter gewesen, hätten wir jetzt eine Riesenproblem. Offensichtlich gibt es auch beim Bauamt noch Menschen, mit denen man reden kann.
Letsche | 04.04.06