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Letsche
Guest
Wir haben 2000 ein kleines Einfamilienhaus (Fachwerk) gekauft. Gebaut wurde es 1945, Bauakten gibt es nicht mehr. Zur einen Grundstücksseite unterschreiten wir den Grenzabstand, dort haben wir lediglich 2 m Abstand. Wir gingen all die Jahre davon aus, dass das Haus Bestandschutz genießt. Nun haben wir im Rahmen einer Bauvoranfrage, geplant ist eine Aufstockung jedoch auf dem bestehenden Haupthaus um 1 m nach hinten versetzt, um die 3 m Grenzabstand einzuhalten, vom Bauamt erfahren, dass diese nun eine Brandschutzwand mit F 90 Fenstern am bereits bestehenden Haus haben wollen. Selbst wenn wir nicht aufstocken und den Bestand im Alten belassen, will das Bauamt uns zwingen, die Außenwand brandschutztechnisch auf den neuesten Stand zu bringen. Nach ersten Informationen sind F 90 Fenster so gut wie unmöglich in einer Fachwerkwand, aufgrund der Schwere, einzubauen. Argument des Bauams: dann die Fenster zumauern, wovon 2 der 3 Räume im Dunkeln lägen. Desweiteren lassen sich F 90 Fenster nicht öffnen. Die Fassade müsste ebenfalls brandfest gemacht werden. Das Grundstück des Nachbarn ist zwar bebaut, das Haus steht aber nicht mal direkt an der Grenze, sondern 10 m entfernt. Hat jemand Erfahrung damit? Kann das Bauamt uns selbst bei unverändertem Zustand des Hauses zu diesen Maßnahmen zwingen? Wenn ja, dann müssten ja Häuser in alten Ortskernen mit noch weniger Grenzabstand alle brandschutztechnisch erneuert werden. Wir haben davon noch nie gehört und fragen uns, wozu es den Bestandschutz dann noch gibt?