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Lupus1
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Hallo,
wir möchten in nächster Zeit ein kleines Fachwerkhaus erwerben, es nach und nach ortstypisch sanieren und als Wochenendhaus nutzen. Das Haus wurde um 1850 erbaut und hat einen kleinen Anbau aus Ziegelsteinen, in dem das Bad untergebracht ist (Baujahr ?). Außerdem wurde es in den letzten 20 Jahren nicht bewohnt.
Uns stellt sich nun die Frage, ob diese Haus Bestandsschutz genießt. Wenn nicht, dürfte eine Nutzung als Wohnhaus wohl ausgeschlossen sein, und überhaupt, was passiert dann damit? Abriss?
Nach meiner Recherche hat ein Gebäude nur dann Bestandsschutz, wenn es "nach früher gültigem Recht rechtmäßig errichtet wurde". Woher könnte ich ggf. Dokumente bekommen, die bescheinigen, das daß Haus nicht illegal gebaut wurde? Wie waren 1850 die Genehmigungsverfahren für Bauvorhaben? Und welche Möglichkeiten haben wir, wenn entsprechende Dokumente nicht mehr aufzutreiben sind.
Fragen über Fragen.....
Vielleicht hat jemand einen guten Rat für uns
Gruß
Lupus
wir möchten in nächster Zeit ein kleines Fachwerkhaus erwerben, es nach und nach ortstypisch sanieren und als Wochenendhaus nutzen. Das Haus wurde um 1850 erbaut und hat einen kleinen Anbau aus Ziegelsteinen, in dem das Bad untergebracht ist (Baujahr ?). Außerdem wurde es in den letzten 20 Jahren nicht bewohnt.
Uns stellt sich nun die Frage, ob diese Haus Bestandsschutz genießt. Wenn nicht, dürfte eine Nutzung als Wohnhaus wohl ausgeschlossen sein, und überhaupt, was passiert dann damit? Abriss?
Nach meiner Recherche hat ein Gebäude nur dann Bestandsschutz, wenn es "nach früher gültigem Recht rechtmäßig errichtet wurde". Woher könnte ich ggf. Dokumente bekommen, die bescheinigen, das daß Haus nicht illegal gebaut wurde? Wie waren 1850 die Genehmigungsverfahren für Bauvorhaben? Und welche Möglichkeiten haben wir, wenn entsprechende Dokumente nicht mehr aufzutreiben sind.
Fragen über Fragen.....
Vielleicht hat jemand einen guten Rat für uns
Gruß
Lupus