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N.
Guest
Ich möchte ein Haus erstreigern. Im Gutachten steht aber "... Baugenehmigung leigt nicht vor". Dabei handelt es sich um ein altes Haus von 1936, der im Jahre 1988 bis 1993 vollständig umgebaut wurde, aber noch nicht fertig gestellt (eine Wand nicht verputzt und Dach nur provisorisch mit Bietumplatten versehen).
Wer kann sagen, ob so ein Haus das Bestandschutz genießt? Falls ich es ersteigern soll, kann es dazu kommen, dass das Haus abgerissen werden soll?
Wer kann sagen, ob so ein Haus das Bestandschutz genießt? Falls ich es ersteigern soll, kann es dazu kommen, dass das Haus abgerissen werden soll?