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Tom21
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Hallo liebe Forumsmitglieder!
Auf der Suche nach Lösungsansätzen bin ich unter dem Beitrag "Modergeruch-Fertighaus SOS" auf Euer Forum gestoßen- und genau darum geht es: ein Fertigteil-Bungalow (ca.36 qm) aus den frühen 70er Jahren. Hüben oder Drüben, Okal, Zenker oder SED, es bleibt die gleiche Bauart: hartfaserbeplankte Rahmenbauweise mit Eternitfassade die irgendwann nachträglich mit 40mm Styropor gedämmt wurde.
Seit nun die Eigentumsverhältnisse zu Gunsten meiner Mitstreiterin im Herbst letzten Jahres geklärt sind ging´s ans aufräumen...man glaubt nicht wie viel Müll da zusammen kommt- die Hütte ist nun komplett leergeräumt inklusive der nichttragenden Innenwände. Es stinkt immer noch. Was furchtbar Schade ist- die Hütte liegt im Thüringer Wald (als landschaftlich-gelangweilter Brandenburger hab ich mich gleich verliebt) und man sitzt in einer Hütte aus Pappe und Chemie. Die Vorrausetzungen für ein naturnahes Bauen und wohnen wären denkbar günstig- für den Lehm brauch ich mich nur bücken. Ein Paradies. Aber halt- da war doch noch was- ach ja der Apfel. Was sagt das Bauamt dazu? Wochenendhäuschen im Außenbereich. Laut TRGS 519 darf ich zumindest die Asbestzementplatten bei Einhaltung der Schutzvorschriften selbst abnehmen und zur Deponie fahren. Brauch ich dafür eine Genehmigung oder reicht eine Bauanzeige oder gar nichts? Was wenn ich die dahinterliegende Fachung bis auf die Rahmenhölzer ausbaue und durch Lehm/Lehmstroh oder ähnliches ersetze...laut EnEV 2014 §1 Abs.3 Punkt 8 bin ich nicht daran gebunden- was nicht heißt, das ich nicht energieeffizient Bauen möchte, nachweisen muß ich es aber nicht.
Für das Häuschen wurde im Laufe der Jahre (Kauf, Abstandszahlungen für den ehemaligen Mitbesitzer) schon wesentlich mehr gezahlt als es Wert ist. Ich befürchte das Bauamt ins Boot zu holen wird die Kosten weiter in die Höhe treiben, von daher würde ich das gern Außen vor lassen- zur Not bleibt´s halt eine Chemiehütte. Also was darf ich tun? Und womit muß ich rechnen wenn das Bauamt mir den Apfel reicht?
Ein Ratsuchender Tom
Auf der Suche nach Lösungsansätzen bin ich unter dem Beitrag "Modergeruch-Fertighaus SOS" auf Euer Forum gestoßen- und genau darum geht es: ein Fertigteil-Bungalow (ca.36 qm) aus den frühen 70er Jahren. Hüben oder Drüben, Okal, Zenker oder SED, es bleibt die gleiche Bauart: hartfaserbeplankte Rahmenbauweise mit Eternitfassade die irgendwann nachträglich mit 40mm Styropor gedämmt wurde.
Seit nun die Eigentumsverhältnisse zu Gunsten meiner Mitstreiterin im Herbst letzten Jahres geklärt sind ging´s ans aufräumen...man glaubt nicht wie viel Müll da zusammen kommt- die Hütte ist nun komplett leergeräumt inklusive der nichttragenden Innenwände. Es stinkt immer noch. Was furchtbar Schade ist- die Hütte liegt im Thüringer Wald (als landschaftlich-gelangweilter Brandenburger hab ich mich gleich verliebt) und man sitzt in einer Hütte aus Pappe und Chemie. Die Vorrausetzungen für ein naturnahes Bauen und wohnen wären denkbar günstig- für den Lehm brauch ich mich nur bücken. Ein Paradies. Aber halt- da war doch noch was- ach ja der Apfel. Was sagt das Bauamt dazu? Wochenendhäuschen im Außenbereich. Laut TRGS 519 darf ich zumindest die Asbestzementplatten bei Einhaltung der Schutzvorschriften selbst abnehmen und zur Deponie fahren. Brauch ich dafür eine Genehmigung oder reicht eine Bauanzeige oder gar nichts? Was wenn ich die dahinterliegende Fachung bis auf die Rahmenhölzer ausbaue und durch Lehm/Lehmstroh oder ähnliches ersetze...laut EnEV 2014 §1 Abs.3 Punkt 8 bin ich nicht daran gebunden- was nicht heißt, das ich nicht energieeffizient Bauen möchte, nachweisen muß ich es aber nicht.
Für das Häuschen wurde im Laufe der Jahre (Kauf, Abstandszahlungen für den ehemaligen Mitbesitzer) schon wesentlich mehr gezahlt als es Wert ist. Ich befürchte das Bauamt ins Boot zu holen wird die Kosten weiter in die Höhe treiben, von daher würde ich das gern Außen vor lassen- zur Not bleibt´s halt eine Chemiehütte. Also was darf ich tun? Und womit muß ich rechnen wenn das Bauamt mir den Apfel reicht?
Ein Ratsuchender Tom