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Guest
Hallo, wir haben vor ca. einem Jahr ein denkmalgeschütztes Einfamilienhaus gekauft (Bj. 1903). Ist es richtig, daß das Gebäude innerhalb von zwei Jahren, nach Richtlinien der Wärmeschutzverordnung saniert werden muß? Hätte uns hiervon der Notar nicht informieren müssen? Wir haben 19er Fachwerkwände mit einer Schindelfassade und noch einfach verglaste Fenster. Wo kann man sich diesbezüglich informieren. Ich hoffe es kann uns jemand Auskunft geben. Im voraus vielen Dank!!!