Gutachter
Hallo. Im Rahmen einer ZV wird ein Gutachter bestellt, der das Gutachten erstellt, nach dem der Verkehrswert ermittelt wird. Dieser Verkehrswert ist Grundlage für die Festsetzung der 7/10 und 5/10 Grenzen, die im Verlauf der ZV von Belang sein könnten.
Damit dem Gutachter der Käufer später nix anflicken kann, beschränkt sich der Gutachter auf die Beschreibung dessen, was er sehen kann. Darüber hinaus darf er meistens keine sogenannten zerstörenden Untersuchungen vornehmen, in Ihrem Falle etwa Schiefer abbauen, Kernbohrungen ins Holz durchführen. Manchmal darf er nicht mal in das Objekt hinein. Was soll er also großartig ins Gutachten schreiben. Nur blabla, ungünstige Raumaufteilung, verkehrsgünstige Lage, im Ort mit mittelprächtiger Infrastruktur, seierseier. Das können Sie alles selber sehen und erkennen. Vielleicht noch Einträge im Altlastenkataster, ausstehende Erschließungsbeiträge, Renovierungsstau, Niveau der Ausstattung, aber Sie werden wohl kaum Äußerungen der Art "Objekt ist top gepflegt und völlig mängelfrei" oder "Objekt ist eine völlige Bruchbude" finden. Die Gutachter müssen sich doch alle möglichen späteren Regressforderungen vom Hals halten, und so sehen die Gutachten dann auch aus.
Die Sache mit der Restnutzungsdauer läuft in etwa so: einem neuen Haus wird eine Gesamtnutzungsdauer von 100 Jahren zugestanden. Die verbleibende Restnutzung wird dann bei der Wertermittlung zugrunde gelegt, damit retten sich die Bänker, wenn es schwierig wird, den Wert zu ermitteln. Demnach hätte wir beim Kauf unseres 140 Jahre alten Hauses noch ein paar Pfennig rausbekomen müssen.
Fazit: gehen Sie zum eersten Termin der ZV. Je nach Stärke des Nervenkostümes und je nach Größe der Gier nach dem Haus könnten Sie im ersten Termin ein Gebot knapp oberhalb des niedrigsten Gebotes, das im Termin vom Rechtspfleger genannt wird, und deutlich unterhalb der 7/10 Grenze abgeben. Dafür darf der Zuschlag nicht erteilt werden. Nach ca. 3 Monaten gibt´s den zweiten Termin, in dem die 7/10 Grenze nicht mehr gilt, und dann wird´s interessant!
Wie sich die Sache bei einer ZV im Rahmen der Auflösung einer Erbengemeinschaft aussieht, weiß ich nicht, müssten Sie mal nachfragen.
So, Buchstaben sind alle,
wer nicht wagt, der nicht gewinnt.
Grüße, Mario Albrecht