Verbraucherzentrale warnt vor fragwürdiger Schimmelsanierung

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Vor
der Vergabe einer "Schimmelsanierung" an reisende Firmen warnt die
Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V.. Offensichtlich klingeln derzeit
Vertreter an der Haustüre zahlreicher Haushalte in Rheinhessen und weisen auf
angebliche Feuchtigkeitsschäden hin, die in Kellern von Nachbarhäusern gefunden
wurden. Sie bieten eine kostenlose Feuchtigkeitsmessung durch "erfahrene
Gutachter" sowie ein unverbindliches Sanierungsangebot an. Kommt es zu dieser
Messung, so stellen die Firmen in der Regel mehr oder weniger starke
Durchfeuchtungen fest. Ursache sollen angeblich ohne weitere Untersuchungen
fehlende oder fehlerhafte Horizontalsperren oder Vertikalabdichtungen sein.



Was dann folgt, rechtfertigt nach Auffassung der
Verbraucherzentrale die Bezeichnung "Abzocke": Dem Hausbesitzer wird suggeriert,
dass feuchte Stellen im Keller in jedem Fall eine Schimmelbelastung bedeuten,
auch wenn es keinen sichtbaren Schimmelbefall gibt. In düsteren Bildern und mit
reißerischen Info-Blättern werden die gesundheitlichen Gefahren durch
Schimmelsporen verdeutlicht, die der Vertreter angeblich ohne spezielle Analysen
als selbsternannter "Schimmelhund" riechen kann.



Viele Hausbesitzer erliegen dem Argument, dass nur bei
sofortiger Unterschrift ein einmalig günstiger Preis für die dringend notwendige
Sanierung angeboten werden kann und erteilen einen Auftrag über mehrere tausend
Euro.



Es wird der Eindruck vermittelt, als würden beim Entfernen des
Altputzes und beim Auftragen eines Sanierputzes ganz spezielle Putze und
Methoden angewendet, dabei handelt es sich um handelsübliche Sanierputze und das
ganz normale, fachgerechte Vorgehen. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin,
dass die Ursache der Durchfeuchtung mit dieser Methode nicht bekämpft wird, so
dass ein Erfolg nicht von Dauer sein kann. Bei tatsächlich vorliegenden
Feuchtigkeitsschäden im Gebäude sollten unbedingt unabhängige Fachleute wie
Bausachverständige bezüglich der grundsätzlichen Notwendigkeit und des
anzuwendenden Verfahrens zu Rate gezogen und mehrere Angebote sowie Referenzen
von Fachfirmen eingeholt werden.



Falls Kellerräume oder Wohnräume von Schimmel befallen sind,
muss selbstverständlich die Ursache erforscht und der Schimmel beseitigt werden.
Auch hier sollten Hausbesitzer sich vor der Auftragsvergabe gründlich bei
unabhängigen Fachleuten oder durch einschlägige Fachliteratur informieren.



Wichtig: Zu Hause geschlossene Verträge kann man grundsätzlich
innerhalb von zwei Wochen widerrufen, wenn der Vertreter der Sanierungsfirma
überhaupt nicht oder nur zu einer unverbindlichen Beratung ins Haus bestellt
wurde. Der Widerruf sollte am besten per Einschreiben erfolgen, rät die
Verbraucherzentrale. Fehlt eine korrekte Widerrufsbelehrung im Vertrag, so
besteht das Widerrufsrecht sogar unbegrenzt.



So lange können überrumpelte Hauseigentümer jedoch keinesfalls
warten. Um sich vor finanziellem Schaden zu schützen, ist in der Regel ein
sofortiger Widerruf notwendig. Dieser sollte möglichst vorab per Fax, notfalls
auch unter Zeugen telefonisch angekündigt und gegebenenfalls mit einem Verbot
das Grundstück zu betreten, verbunden werden.



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