Unfallverhütung bei Bodenabläufen durch rutschhemmende Roste

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Rund 840.000 meldepflichtige Arbeitsunfälle wurden 2004 beim
Hauptverband der Gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG) registriert. Über 16
Prozent davon waren Sturzunfälle, von denen fast ein Drittel mit stationärer
Krankenhausbehandlung endete. Die wirtschaftlichen Folgen dieser Unfälle sind
gravierend: Jährlich erleiden rund 4.800 Betroffene so schwere Dauerschäden,
dass sie in Rente gehen müssen. Den Berufsgenossenschaften entstehen dadurch
Kosten in Höhe von ca. 300 Millionen Euro pro Jahr.



Deutlich verringert werden kann das potenzielle Sturzrisiko bei
Bodenabläufen zum einen durch bauliche Maßnahmen, beispielsweise eine möglichst
gradlinige Verkehrswegeführung. Zum anderen schreiben sowohl die
Arbeitsstättenverordnung als auch die Unfallverhütungsvorschriften vor, dass
Fußböden rutschhemmend ausgeführt sein müssen. Dies gilt insbesondere in solchen
Räumen, in denen die Rutschgefahr durch gleitfördernde Stoffe - zum Beispiel
Fett, Öl oder Wasser - zusätzlich erhöht ist.



Mikroskopisch feine Oberflächenstruktur



Bei den Rosten der Bodenabläufe in diesen Bereichen hat Viega
durch eine spezielle Endbehandlung der Oberflächen dafür gesorgt, dass sich das
Unfallrisiko deutlich verringern kann: Die aus Edelstahl gezogenen oder in
Edelstahl massiv lieferbaren Advantix-Roste in der Dimension 143 x 143
Millimeter werden mit einem von dem Systemanbieter selbst entwickelten Verfahren
behandelt. Die derart angerauten, mikroskopisch kleinen Hochpunkte auf der
Oberflächenstruktur sorgen dafür, dass die Advantix-Roste mit den
Rutschfestigkeitsklassen "C" und "R 13" selbst höchste Anforderungen genormter
Prüfverfahren erfüllen.



Geprüft wurde die Rutschfestigkeit der Oberflächen nach

DIN 51097 und

DIN 51130 bei der Landesgewerbeanstalt (LGA) Würzburg. Die Erfüllung beider
Normen ist notwendig, da die Roste je nach Installationsumfeld barfuß bei Nässe
(DIN 51097) oder ölverschmiert mit Schuhen (DIN 51130) begangen werden. In
beiden Fällen entsprechen die gelaserten Advantix-Roste den Maximalbedingungen
der Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz der Gesetzlichen
Unfallversicherung (GUV):



  • Bei "Bodenbelägen für nassbelastete Barfußbereiche" gemäß GUV-I 8527
    erfüllen die Viega-Roste die Kriterien der Bewertungsgruppe C. Danach können
    sie nun auch in Barfußgängen, Duschräumen, Sauna- und Ruhebereichen und
    Beckenrandausbildungen eines Schwimmbades installiert werden.
  • Für den Einsatz in "Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit
    Rutschgefahr" wurden die Roste in die Bewertungsgruppe R 13 eingestuft: Hier
    fanden die Versuchspersonen selbst bei einem Neigungswinkel von mehr als 35
    Grad noch festen Halt.

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Thema: Unfallverhütung bei Bodenabläufen durch rutschhemmende Roste

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