Die ÖNORM 3355-1 betrifft die Planung, Ausschreibung und Überwachung von derartigen Maßnahmen. Die ÖNORM ist nur im Zusammenhang mit den möglichen Verfahren bei aufsteigender Feuchtigkeit gemäß ÖNORM B 3355-2 und den flankierenden Maßnahmen in ÖNORM B 3355-3 anzuwenden. Alle also nicht für sich, sondern nur im Zusammenwirken mit den jeweils anderen Teilen anzuwenden.
Diese ÖNORM B 3355-3 befaßt sich mit flankierenden Maßnahmen, welche im Rahmen der Trockenlegung von feuchtem Mauerwerk notwendig oder zumindest hilfreich sein können. Solche Maßnahmen dienen vorzugsweise der statisch-konstruktiven Sicherung des betroffenen Mauerwerks (Gebäudes) während und nach der Trockenlegung, der Reduzierung des Feuchtigkeits- oder Wasserzustromes zum Mauerwerk, der Schaffung allgemein günstiger Umgebungsbedingungen für die Austrocknung des Mauerwerks, der Mauerwerksreparatur dort, wo eine Trockenlegung nicht oder nicht mit angemessenen Mitteln möglich erscheint. Solche Maßnahmen können temporären oder dauerhaften Charakter haben und statischer oder bodenmechanischer, materialtechnologischer, drän- oder lüftungstechnischer oder physikalisch/chemischer Natur sein. Super ...
Beim Lesen des Elkinetschen Internetauftrittes erfahre ich, dass neben der einzig richtigen Wandentfeuchtung auch drucklose Injektagen verschiedener Hersteller angeboten werden, Malerarbeiten, Putzarbeiten, Beschichtungen, Trocknungen mit Verleihgeräten, etc. und nebenbei noch 6.000 Elektroosmosesysteme in zweiter Generation betreut werden. Chapeaux, da hat jemand alle Hände voll zu tun. Bei einem derart bunten Strauß an Trocknungsangeboten fällt es gewiss schwer sich zu entscheiden.
Kurz gerechnet: 6.000 Stück (Firmengründung 1991 => 6000/19=316p.a. => 6 verkaufte Geräte pro Woche) = zu betreuenden Objekte.