Überarbeitung der Berliner Bauordnung nach Verbändebeteiligung abgeschlossen

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Nach
Abschluss der Verbändebeteiligung hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
den Entwurf für das Gesetz zur Vereinfachung des Berliner Baurechts
(Bauvereinfachungsgesetz) mit der Neufassung der Berliner Bauordnung
überarbeitet.



Insgesamt wurden 89 Fachkreise und Verbände, die
Senatsverwaltungen, der Landesbeauftragte für Behinderte, der Berliner
Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit sowie die Bezirksämter von
Berlin zu den gravierenden Änderungen im Bauordnungsrecht beteiligt bzw.
informiert. Ferner ist der Entwurf in der Fassung des vierten
Referentenentwurfes gleichzeitig den Fraktionen des Abgeordnetenhauses von
Berlin zugeleitet worden.



Zum vierten Referentenentwurf in der Fassung vom 02.07.2004
gingen 28 Stellungnahmen von Verbänden und Organisationen ein. Aus der
Verbändebeteiligung haben sich keine völlig neuen, bisher nicht betrachteten
Fragestellungen und Erkenntnisse ergeben. Die wesentlichen Kritikpunkte, die im
Rahmen der Verbändebeteiligung geäußert wurden, waren bereits bekannt und sind
im Vorfeld innerhalb der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und auch mit
einem Teil der Verbände bzw. anderen Verwaltungen erörtert worden.



Die sich im Ergebnis aus den Beteiligungen ergebenden Änderungen
sind in die Vorlage an den Senat von Berlin (fünfter Referentenentwurf - Stand
22.12.2004) eingearbeitet worden. Insbesondere wurden bereits bestehende
Berliner Regelungen für das barrierefreie Bauen wieder aufgenommen. Diese von
der Musterbauordnung abweichenden Vorschriften haben sich in Berlin bewährt und
fördern eine Integration mobilitätsbehinderter Mitbürger.



Der Leitgedanke des Gesetzentwurfes bleibt unverändert. Er
beruht auf einer Beschränkung im Verfahrens- wie im materiellen Recht auf die
aus heutiger Sicht notwendigen Regelungen. Dabei soll das Prüfprogramm der
Baugenehmigungsverfahren reduziert und das materielle Bauordnungsrecht
dereguliert und vereinfacht werden.



Das neue Bauordnungsrecht gibt den am Bau Beteiligten mehr
Verantwortung und Freiräume, selbstverständlich ohne dabei die Belange von
Sicherheit und Ordnung zu vernachlässigen. Mit dieser Strukturreform wird die
Verwaltung von unnötigen Vollzugsaufgaben entlastet.



Der Gesetzentwurf wird nunmehr den anderen Senatsverwaltungen
und dem Rat der Bürgermeister vorgelegt, damit sie dem neuen Berliner Baurecht
ihre Zustimmung geben. Anschließend wird der Gesetzentwurf voraussichtlich noch
vor der Sommerpause dem Abgeordnetenhaus von Berlin zur Beratung vorgelegt
werden.



Die neue Bauordnung soll bis zum Ende dieser Legislaturperiode
in Kraft treten.



<div align='right'>Siehe auch:

Zusammenfassung der wesentlichen Einwände und Vorschläge sowie der
aktualisierte Gesetzentwurf
</div>
 
Thema: Überarbeitung der Berliner Bauordnung nach Verbändebeteiligung abgeschlossen

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