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Thomas Hetzel
Guest
Hallo, liebe Mitglieder der Fachwerk.de Community,
wir hatten in Greifswald aufgrund von Überflutungen ein Wassergrundstück von 1250m² und sind gerade dabei, den Altbau des Hauses neu zu sperren, da die Teerpappe undicht ist. Die Fundamentplatten und Dämmungen der Platten wurden vakuumgetrocknet.
Trotzdem möchte ich im nächsten Frühjahr vor der nächsten Juliflut die Sperrung des Fundamentes gegen Hochwasser bis über die Horizontalsperre (ca. 30cm über Erdreich ) im Außenbereich durchführen (weil das Wasser über der Sperre stand und in die Zimmer lief).
Meine Frage: Ist es unbedingt erforderlich das Fundament des Hauses komplett frei zu legen, wenn das Grundstück bis in diese Höhe (40 cm) sowieso wieder unter Wasser steht und eine Drainage dann wirkungslos wäre?
Ein Baufachmann sagte mir es würde seiner Meinung nach ausreichen, nur spatentief frei zu legen, weil ja nur der Schutz der Wand im Bereich und über der Horizontalsperre wichtig ist, der sich im freien Bereich 30 cm über dem Erdreich befindet, so dass uns das Wasser selbst bei höherem Wasserstand nicht erneut über der Horizontalsperre über das Hohlkammermauerwerk in die Wohnung laufen soll.
Ist diese Aussage richtig? Welcher Grund läge vor, das Fundament komplett zu sperren, wenn der Grundwasserspiegel dann bei Überflutung + 40cm über dem Erdreich liegt ?
Mein Problem ist es, mit einem Minibagger auf das Grundstück zu gelangen,bzw. 45 Meter allein von Hand bis 80 cm tief auszuschachten (Tonboden ab 40cm Tiefe).
Können Sie mir evtl. eine Antwort auf meine Frage unter ********** zuschicken?
Ich weiß, dass das Atmen der Wände wichtiger ist, als zu sperren, kann es mir aber in diesem Bereich nicht aussuchen.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Hetzel
wir hatten in Greifswald aufgrund von Überflutungen ein Wassergrundstück von 1250m² und sind gerade dabei, den Altbau des Hauses neu zu sperren, da die Teerpappe undicht ist. Die Fundamentplatten und Dämmungen der Platten wurden vakuumgetrocknet.
Trotzdem möchte ich im nächsten Frühjahr vor der nächsten Juliflut die Sperrung des Fundamentes gegen Hochwasser bis über die Horizontalsperre (ca. 30cm über Erdreich ) im Außenbereich durchführen (weil das Wasser über der Sperre stand und in die Zimmer lief).
Meine Frage: Ist es unbedingt erforderlich das Fundament des Hauses komplett frei zu legen, wenn das Grundstück bis in diese Höhe (40 cm) sowieso wieder unter Wasser steht und eine Drainage dann wirkungslos wäre?
Ein Baufachmann sagte mir es würde seiner Meinung nach ausreichen, nur spatentief frei zu legen, weil ja nur der Schutz der Wand im Bereich und über der Horizontalsperre wichtig ist, der sich im freien Bereich 30 cm über dem Erdreich befindet, so dass uns das Wasser selbst bei höherem Wasserstand nicht erneut über der Horizontalsperre über das Hohlkammermauerwerk in die Wohnung laufen soll.
Ist diese Aussage richtig? Welcher Grund läge vor, das Fundament komplett zu sperren, wenn der Grundwasserspiegel dann bei Überflutung + 40cm über dem Erdreich liegt ?
Mein Problem ist es, mit einem Minibagger auf das Grundstück zu gelangen,bzw. 45 Meter allein von Hand bis 80 cm tief auszuschachten (Tonboden ab 40cm Tiefe).
Können Sie mir evtl. eine Antwort auf meine Frage unter ********** zuschicken?
Ich weiß, dass das Atmen der Wände wichtiger ist, als zu sperren, kann es mir aber in diesem Bereich nicht aussuchen.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Hetzel