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Carsten Lippstock
Guest
Wir besitzen ein Einzeldenkmal in Brandenburg mit Ensemble schutz der Hofgebäude. In der vergangenen Woche hatten wir eine Begehung mit Denkmalbehörden um weitere Bauabschnitte zu besprechen. Zwei Wochen später kam Post vom zuständigen Denkmalamt und uns wurde mitgeteilt das die weiteren Hofgebäude ebenfalls unter Denkmalschutz gestellt werden sollen.
Nun interessiert uns ob wir gegebenenfalls Einspruch gegen diese Maßnahme einlegen können. Ich bedanke mich für Antworten und Tips.
Nun interessiert uns ob wir gegebenenfalls Einspruch gegen diese Maßnahme einlegen können. Ich bedanke mich für Antworten und Tips.