Neue EU-Anforderungen führen zu chromatreduziertem Beton und Zement

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Sachen EU-Vorgaben und deren Umsetzung in deutsche Gesetze gibt es auch für
zementgebundene Baustoffe wie Beton oder den Zement selbst ab Januar 2005 neue
Anforderungen.



Die entsprechenden Grenzwertfestlegungen sind in der
Chemikalien-Verbotsverordnung und in der Gefahrstoffverordnung formuliert und
gemäß den Vorgaben der EU-Richtlinien ab 17. Januar 2005 rechtskräftig
anzuwenden. Ab diesem Zeitpunkt sind dann Zement (ausgenommen einer
Angebotsmenge für ausgewählte Produkte, z. B. Straßenbauzemente) und Beton bei
Readymix chromatarm, d.h. der Chrom (IV)-Anteil ist auf 2 ppm (part per million,
das bedeutet 2 mg/kg Zement) begrenzt.



Wie werden Zement oder Beton chromatarm



Um den Chromatgehalt im Zement oder im Beton unter den Grenzwert
zu senken, wird das im Zement enthaltene wasserlösliche Chrom (VI) durch eine
chemische Reaktion umgewandelt. Die Zugabe von Eisen (II)- oder Zinn (II)-Sulfat
bewirkt eine Reduktion des Chrom (VI) auf Chrom (III), das in dieser molekularen
Ausbildung nicht löslich und somit unschädlich ist. Die Zugabe von solchen
Reduktionsmitteln kann grundsätzlich entweder im Zement oder im Beton erfolgen.



Readymix hat entschieden, die Chromatreduzierung in den
Zementwerken vorzunehmen. Dabei werden beide möglichen Reduktionsmittel,
Eisen (II)-Sulfat und Zinn (II)-Sulfat, eingesetzt werden. Das bedeutet auch,
dass in den Transportbetonwerken keine Dosiereinrichtungen für Reduktionsmittel
installiert werden und keine Maßnahmen zur Reduzierung erfolgen müssen.



Auswirkungen auf die Betoneigenschaften



Hinsichtlich der Auswirkungen auf die Betoneigenschaften bleibt
anzumerken, dass aus technologischer Sicht keine signifikanten Veränderungen
durch die dem Zement zugegebenen Reduktionsmittel zu erwarten sind. Zur
Überprüfung dieser Abschätzung sind Untersuchungen an Spezialbetonen mit hohen
Zementgehalten (z.B. Aaton) im Rahmen der internen F+E-Projekte im Readymix
Institut für Baustoffe (RIB) geplant.



Konsequenzen?



Für die Praxis, also auch für die Kunden, wird sich die
Chromatreduzierung im Zement nicht bemerkbar machen. Der Beton verändert sich
nicht - weder Farbe noch Verarbeitbarkeit, so dass dem Produkt nicht anzusehen
ist, dass es sich um einen chromatarmen Beton handelt. Trotz der
Chromatreduzierung sind wegen der Alkalität des Betons Schutzmaßnahmen wie
Schutzhandschuhe, Hautcreme und Arbeitsschutzkleidung nach wie vor Pflicht. Die
"chromatarme Zubereitung" wird allerdings auf dem Lieferschein dokumentiert.
Etwas wird sich jedoch noch ändern - der Preis. Denn der Zementpreis wird sich
aufgrund der zusätzlichen Aufwendungen (Investitionen, Stoffkosten) zwangsläufig
erhöhen und damit auch der Betonpreis.



<div align='right'>Siehe auch:

Readymix
AG
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