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Stephan5
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Hallo Community,
wir sind Eigentümer eines denkmalgeschützten Hauses (Ensembelschutz) aus den 1920ern. Genauer ist es ein Reihenendhaus mit einem kleinen, 1-geschössigen Seitenanbau mit Walmdach. Zwei Wände des Anbaus schauen jeweils zur Straße sowie in den Garten. Eine dritte, fenster- und türlose Außenwand steht direkt auf der Grudstücksgrenze, und berührt über die Abstandsflächenregelung zwei der Nachbargrundstücke. Zwischen unserem und den Nachbargrundstücken verläuft aber noch ein etwa 1.5m breiter Weg.
Nun gibt es das Problem, daß das Fundament des Seitenanbaus über die Jahre abgesackt ist (Folge einer wandnahen Regenwasserversickerung). Für dessen Sanierung planen wir einen Neuaufbau und haben hierfür auch inzwischen nach einigem Hin und Her mit dem Denkmalamt die Genehmigung hierfür vorleigen ( Auflage - originalgetreuen Wiederaufbau ... was für uns OK ist). Als nächste Hürde hat sich nun aber das Bauamt herausgestellt.
Und zwar wäre durch den Abriss der Bestandsschutz für den Seitenanbau weg, und es müßte nach Auskunft des Bauamts eine neue Baugenehmigung her. Hierzu wäre nach Wunsch des Amtes auch eine Zustimmung der Nachbarn fällig, was ich aber des Friedens will gern umgehen würde (baurechtlich verbindliche Folgen für Nachbarn + deren eigene genehmigungsfreien Bauten an der Grudstücksgrenze).
Nun meine Fragen hierzu:
- Ist die Notwendigkeit für eine neue Baugenehmigung wirklich gegeben, selbst wenn wie hier keine konstruktiven oder gestalterichen Änderungen erfolgen?
- Ist es richtig, daß durch eine schrittweise Sanierung der Bestandsschutz nicht verloren gehen würde?( also Verzicht auf Komplettabriss = eine alte Wand bleibt erstmal stehen und wird erst dann angerührt, wenn die anderen, dann "neuen" Wände wieder stehen )
- Welche Auswege würde es noch geben eine Zustimmung der Nachbarn, oder aber sogar eine Baugenehmigung zu umgehen?
Vielleicht habt Ihr ja einen guten Rat für uns. ... Wäre wirklich Supper!
Stephan + Ines
wir sind Eigentümer eines denkmalgeschützten Hauses (Ensembelschutz) aus den 1920ern. Genauer ist es ein Reihenendhaus mit einem kleinen, 1-geschössigen Seitenanbau mit Walmdach. Zwei Wände des Anbaus schauen jeweils zur Straße sowie in den Garten. Eine dritte, fenster- und türlose Außenwand steht direkt auf der Grudstücksgrenze, und berührt über die Abstandsflächenregelung zwei der Nachbargrundstücke. Zwischen unserem und den Nachbargrundstücken verläuft aber noch ein etwa 1.5m breiter Weg.
Nun gibt es das Problem, daß das Fundament des Seitenanbaus über die Jahre abgesackt ist (Folge einer wandnahen Regenwasserversickerung). Für dessen Sanierung planen wir einen Neuaufbau und haben hierfür auch inzwischen nach einigem Hin und Her mit dem Denkmalamt die Genehmigung hierfür vorleigen ( Auflage - originalgetreuen Wiederaufbau ... was für uns OK ist). Als nächste Hürde hat sich nun aber das Bauamt herausgestellt.
Und zwar wäre durch den Abriss der Bestandsschutz für den Seitenanbau weg, und es müßte nach Auskunft des Bauamts eine neue Baugenehmigung her. Hierzu wäre nach Wunsch des Amtes auch eine Zustimmung der Nachbarn fällig, was ich aber des Friedens will gern umgehen würde (baurechtlich verbindliche Folgen für Nachbarn + deren eigene genehmigungsfreien Bauten an der Grudstücksgrenze).
Nun meine Fragen hierzu:
- Ist die Notwendigkeit für eine neue Baugenehmigung wirklich gegeben, selbst wenn wie hier keine konstruktiven oder gestalterichen Änderungen erfolgen?
- Ist es richtig, daß durch eine schrittweise Sanierung der Bestandsschutz nicht verloren gehen würde?( also Verzicht auf Komplettabriss = eine alte Wand bleibt erstmal stehen und wird erst dann angerührt, wenn die anderen, dann "neuen" Wände wieder stehen )
- Welche Auswege würde es noch geben eine Zustimmung der Nachbarn, oder aber sogar eine Baugenehmigung zu umgehen?
Vielleicht habt Ihr ja einen guten Rat für uns. ... Wäre wirklich Supper!
Stephan + Ines