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Eric Müller
Guest
Hallo!
Ich möcht demnächst ein Fachwerkhaus kaufen, das auf der Grundstücksgrenze steht. Das Haus steht am Hang und die hintere Seite steckt teilweise fast bis zur Dachkante im Dreck. Im Nachbargrungstück steht dann 0,5 - 1m enfernt eine ca. 0,8 m hohe Bruchsteinmauer. Nun will ich bevor ich einziehe das Haus auf dieser Seite Trockenlegen. Dazu müsste ich von einer Firma das Haus auf einer Länge von ca. 25 m freilegen (bis zu 3 m tief) und die nötigen Arbeiten am Mauerwerk ausführen.
Wie sieht das mt der Bruchsteinmauer vom Nachbar aus und mit seinem darüberliegenden Gemüsegarten aus? Habe ich des Recht seinen Garten in Mitleidenschaft zu ziehen?
MfG Eric Müller
Ich möcht demnächst ein Fachwerkhaus kaufen, das auf der Grundstücksgrenze steht. Das Haus steht am Hang und die hintere Seite steckt teilweise fast bis zur Dachkante im Dreck. Im Nachbargrungstück steht dann 0,5 - 1m enfernt eine ca. 0,8 m hohe Bruchsteinmauer. Nun will ich bevor ich einziehe das Haus auf dieser Seite Trockenlegen. Dazu müsste ich von einer Firma das Haus auf einer Länge von ca. 25 m freilegen (bis zu 3 m tief) und die nötigen Arbeiten am Mauerwerk ausführen.
Wie sieht das mt der Bruchsteinmauer vom Nachbar aus und mit seinem darüberliegenden Gemüsegarten aus? Habe ich des Recht seinen Garten in Mitleidenschaft zu ziehen?
MfG Eric Müller