Glaube!
Das geschlagenes Holz, was im Winter bei absteigenden Mond gefällt, einen geringeren Saftanteil besitzen soll, hat weniger mit der Mondstellung zu tun! Es ist eben halt einfach nur Winter;-)
Zu den vielzitierten anderen Vorteilen kann ich nur sagen: Wär's glauben möcht...
Warum sind bei den reichlich auf dem Markt verteilten Mondkalender unterschiedliche Fällzeiten empfohlen?
Wir haben auch schon "Mondholz" bei der Bauherrnschaft verbaut, auf gezielten Wunsch hin! Auch dieses Holz hat die sogenannte Blaufäule ereilt:-o
Nichts für ungut, wer es gerne verbaut haben möchte, bekommt es, jedoch steht der überhöhte Preis für den m³ im keinem Verhältnis zu den Materialeigenschaften!
Es reicht auch "Nur" das im Winter geschlagene Holz aus!
@Udo: Die Winterschlagung lag nicht nur am Mond! Es hatte auch praktische Gründe!
Noch ein Zitat aus der Zeitschrift für Forstwesen 10/2002:
"Das Thema ‹Schlägerungszeit und Holzqualität› wird derzeit unter Schlagworten wie ‹vom richtigen Zeitpunkt›, ‹Mondholz› etc. intensiv diskutiert. Zahlreiche, meist nicht wissenschaftliche Publikationen sind zu diesem Thema erschienen, von denen die meisten als Bestseller in den Verkaufslisten geführt werden. Die Botschaft ist, dass Holz zu bestimmten, nach in alten Regeln vorgegebenen Zeitpunkten geschlägert oder verarbeitet, besondere bzw. ungewöhnliche Eigenschaften besitzt: es brennt nicht, es reisst nicht, es schwindet nicht, fault und wurmt nicht. Das Ziel dieses Projektes war es, den Einfluss der Schlägerungszeit auf die Holzqualität anhand von intensiven Literaturrecherchen zu untersuchen. Für die Versuche wurden Schlägerungen zu bestimmten Zeitpunkten bei Fichte, Kiefer und Lärche vorgenommen und das Holz auf seine Eigenschaften hin, wie in verschiedenen Regelsammlungen dokumentiert, untersucht.
Die Ergebnisse zeigen, dass im Rahmen der untersuchten Holzeigenschaften kein Einfluss des Schlägerungszeitpunktes auf die Holzqualität gegeben ist. Die Versuche waren auf den Vergleich von gleich nach der Schlägerung verarbeiteten Pro-ben beschränkt. Sekundärschäden (z.B. Lagerschäden, Berieselung usw.) wurden nicht berücksichtigt.
Dennoch zeigen die Ergebnisse der Untersuchung und der Literaturrecherche, dass viele Regeln nicht unrichtig sind. Als Beispiel kann hier die Regel der Schlägerung um die Weihnachtszeit angeführt werden: das Holz wird durch die Schlägerung zu diesem Zeitpunkt zwar nicht besser, aber im Vergleich zur Sommerschlägerung wird es nicht von Sekundärschäden wie Lagerung oder Transport bedroht."
Gefestigte Glaubengrüße von der Insel