Mehr geförderte "Vor-Ort-Beratungen" in Wohngebäuden bis 2009

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Das
zunächst bis zum 31. Dezember 2006 befristete Förderprogramm des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie "Energieeinsparberatung vor
Ort" ist geändert und bis zum 31. Dezember 2009 verlängert worden. Mit dem
Programm wird ein wichtiger Beitrag zur gezielten Verminderung des
Energieverbrauchs und damit der CO<span style="font-size: 10px">2</span>-Emissionen im Gebäudebestand geleistet. Die Programmänderung ermöglicht die Förderung einer erheblich größeren Zahl dieser
interessenunabhängigen Beratungen.



Eigentümer (und Mieter mit Zustimmung des Eigentümers) erhalten
Gutachten mit detaillierten technischen Hinweisen beispielsweise darüber, ob
Verbesserungen des Wärmeschutzes bauphysikalisch sinnvoll erscheinen, eine
Umstellung oder Erneuerung der Heizungsanlage empfehlenswert ist und eine
Nutzung erneuerbarer Energien in Betracht kommt. Gleichzeitig wird der
erforderliche finanzielle Aufwand ermittelt und die Wirtschaftlichkeit der
entsprechenden Investition errechnet. Die Gutachten werden von einem
qualifizierten und anbieterunabhängigen Ingenieur / einer Ingenieurin oder
einem/einer
Gebäudeenergieberater/in (HWK) erstellt. Bezuschusst werden
Beratungen von Haus- und Wohnungseigentümern sowie kleinen und mittleren
Unternehmen für Wohngebäude und Wohnungen, für die die Baugenehmigung vor 1984
(in den neuen Bundesländern: vor 1989) erteilt wurde.



Die Zahl der Anträge auf Vor-Ort-Energieberatungen hat sich -
nicht zuletzt durch die Ausweitung des KfW-CO<span style="font-size: 10px">2</span>-Gebäudesanierungsprogramms - im
1. Halbjahr 2006 gegenüber dem Jahr 2004 nahezu verfünffacht. Mit den für 2006
und voraussichtlich 2007 zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln konnte dies
bei weitem nicht abgedeckt werden. Deshalb wird jetzt die Zuschusshöhe pro
Beratung verringert bei gleichzeitiger Erhöhung des Gesamtvolumens der Mittel.



Wegen der gestiegenen Antragszahlen konnte die Durchführung des
Programms vom BAFA darüber hinaus nicht mehr zeitnah geleistet werden, was zur
Unzufriedenheit bei Beratern und Hauseigentümern führte und geplante
energieeinsparende Investitionen verzögerte. Dem wird jetzt durch ein
gestrafftes Antragsverfahren Rechnung getragen.



Unabhängig von den Gesamtkosten der Beratung wird jetzt ...



  • für ein
    <nobr>Ein-/</nobr> Zweifamilienhaus ein Zuschuss von 175 Euro und
  • für Wohngebäude mit
    mindestens 3 Wohneinheiten ein Zuschuss von 250 Euro als Festbetrag gezahlt.



Die darüber hinausgehende Kosten und die Umsatzsteuer hat der Hauseigentümer
zu tragen.
(Bislang wurden für ein Ein/Zweifamilienhaus 300 Euro und Mehrfamilienhäuser 320
Euro bis 400 Euro bezahlt.)



Am 21. September 2006 wurde die neue Förderrichtlinie im

Bundesanzeiger
Nr. 179
veröffentlicht. Das Verwaltungsverfahren wird wesentlich vereinfacht und die
Zuschusshöhe an die verfügbaren Haushaltsmittel angepasst.
Förderanträge sind von antragsberechtigten Energieberater/innen vor Beginn der
Beratung mittels eines neu entwickelten elektronischen Antragsverfahrens an das
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Eschborn, zu richten.



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