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Sascha Winkler
Guest
Hallo,
ich habe folgende Frage und hoffe mir kann etwas geholfen werden.
Wir haben vor im Elternhaus, ein altes Bauernhaus bestehend aus Haupthaus (1829) und Anbau (1879) das Dach auszubauen.
Nach Befragung des Bauamtes erfuhren wir dass alle Wohnungen in dem Haus wohl ohne Genehmigung errichtet wurden, wir waren erst mal geschockt.
Zur Geschichte des Hauses, der Hof wurde irgendwann in der Nachkriegszeit aufgegeben und aufgekauft, danach wurden die Grundstücke geteilt, das Nachbarhaus (von 1629) wurde verkauft ist seitdem Wohnhaus, der ehemalige Schweinestall wurde zum Mehrfamilienhaus umgebaut irgendwann in den 70gern mit Genehmigung usw. alles gut. Unser Haus muss bereits vorher so in den 50gern 60gern umgebaut, ausgebaut worden sein, als meine Großeltern das Haus erwarben war dieses schon recht weit ausgebaut und bewohnt. Sie kauften dieses in den 70gern und begannen nach und nach alles zu Sanierung und zu renovieren. Insgesamt je nach Auslegung, da nur von einer Großfamilie bewohnt gibt es 4 Wohneinheiten in unserem Haus. Jetzt haben wir das Problem dass das Bauamt sagt, dass laut §35 nur max. 3 Wohnungen zusätzlich erlaubt sind, die 4 Wohnungen existieren jedoch schon, zwar nicht in genau der Form wie jetzt, da in den 70gern, 80gern Saniert seit ca. den 50gern.
Das große Problem in unserer Region ist, das 1970 die Dorf-Gemeinden zur Stad hinzugefügt wurden und viele Gemeinden einfach mal alle Unterlagen vorher vernichtetet, so dass unser Haus das erste mal 1971 aktenkundig wurde, alles was vorher rechtmäßig errichtet wurde ist somit nicht mehr erfasst. Jetzt sind wir gezwungen, für den Dachausbau unser Haus mit allen Wohnungen zu Legalisieren, jetzt sagte uns der Architekt schon dass wir wohl mit vielen Baulichen Änderungen rechnen müssten, da viele Fluchtwege nach Heutigen Standards nicht mehr zulässig seien.
Ist das alles rechtens, da können wir doch nichts dafür dass unser Haus erst 1971 Aktenkundig wurde.
Mit welchen folgen müssen wir jetzt, wo die schlafenden Hunde geweckt worden sind rechnen? Rückbau, Strafe, Umbau, teure Gutachten etc.? Der Architekt sagte uns das es grundsätzlich Bestandschutz gäbe. Hat eventuell jemand schon ein ähnliches Problem gehabt oder Erfahrungen mit solchen Problemstellungen?
ich habe folgende Frage und hoffe mir kann etwas geholfen werden.
Wir haben vor im Elternhaus, ein altes Bauernhaus bestehend aus Haupthaus (1829) und Anbau (1879) das Dach auszubauen.
Nach Befragung des Bauamtes erfuhren wir dass alle Wohnungen in dem Haus wohl ohne Genehmigung errichtet wurden, wir waren erst mal geschockt.
Zur Geschichte des Hauses, der Hof wurde irgendwann in der Nachkriegszeit aufgegeben und aufgekauft, danach wurden die Grundstücke geteilt, das Nachbarhaus (von 1629) wurde verkauft ist seitdem Wohnhaus, der ehemalige Schweinestall wurde zum Mehrfamilienhaus umgebaut irgendwann in den 70gern mit Genehmigung usw. alles gut. Unser Haus muss bereits vorher so in den 50gern 60gern umgebaut, ausgebaut worden sein, als meine Großeltern das Haus erwarben war dieses schon recht weit ausgebaut und bewohnt. Sie kauften dieses in den 70gern und begannen nach und nach alles zu Sanierung und zu renovieren. Insgesamt je nach Auslegung, da nur von einer Großfamilie bewohnt gibt es 4 Wohneinheiten in unserem Haus. Jetzt haben wir das Problem dass das Bauamt sagt, dass laut §35 nur max. 3 Wohnungen zusätzlich erlaubt sind, die 4 Wohnungen existieren jedoch schon, zwar nicht in genau der Form wie jetzt, da in den 70gern, 80gern Saniert seit ca. den 50gern.
Das große Problem in unserer Region ist, das 1970 die Dorf-Gemeinden zur Stad hinzugefügt wurden und viele Gemeinden einfach mal alle Unterlagen vorher vernichtetet, so dass unser Haus das erste mal 1971 aktenkundig wurde, alles was vorher rechtmäßig errichtet wurde ist somit nicht mehr erfasst. Jetzt sind wir gezwungen, für den Dachausbau unser Haus mit allen Wohnungen zu Legalisieren, jetzt sagte uns der Architekt schon dass wir wohl mit vielen Baulichen Änderungen rechnen müssten, da viele Fluchtwege nach Heutigen Standards nicht mehr zulässig seien.
Ist das alles rechtens, da können wir doch nichts dafür dass unser Haus erst 1971 Aktenkundig wurde.
Mit welchen folgen müssen wir jetzt, wo die schlafenden Hunde geweckt worden sind rechnen? Rückbau, Strafe, Umbau, teure Gutachten etc.? Der Architekt sagte uns das es grundsätzlich Bestandschutz gäbe. Hat eventuell jemand schon ein ähnliches Problem gehabt oder Erfahrungen mit solchen Problemstellungen?