Prüfstatik
Ja, das Land Brandenburg nimmt es wohl mit der Prüfung sehr genau. Hier ein Auszug aus der Landesbauordnung:
§ 66
Bautechnische Nachweise
(1) Die Einhaltung der Anforderungen an die Standsicherheit, den Brand-, Schall-, Wärme- und Erschütterungsschutz und die Energieeinsparung ist durch bautechnische Nachweise zu belegen. Für Vorhaben, die keiner Baugenehmigung bedürfen, sind bautechnische Nachweise nur erforderlich, soweit dies durch Rechtsverordnung nach § 80 vorgeschrieben ist.
(2) Die Prüfung der bautechnischen Nachweise erfolgt durch die Bauaufsichtsbehörde, das Bautechnische Prüfamt oder einen im Land Brandenburg anerkannten Prüfingenieur. Die Vollständigkeit und Richtigkeit der bautechnischen Nachweise ist durch einen Prüfbericht zu bestätigen.
In M-V geht das zum Glück auch etwas einfacher. Es bleibt ihnen also der Weg zum Statiker nicht erspart.
Viele Grüße
Cornelia Stoll