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Löschwasseranlagen
dürfen in der Regel nicht mehr direkt an das Trinkwassernetz angebunden werden.
Bestehende Anlagen sind nach TRVO ohne Ausnahmeregel umzurüsten. Es besteht kein
Bestandsschutz!
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Unter Schirmherrschaft des DIN (Deutsches Institut für Normung)
tagte das in Deutschland oberste Gremium für Trinkwasser: der "Normenausschuß
Wasserwesen NAW 4.7". Dieser stellte nochmals unmissverständlich klar, dass aus
trinkwasserhygienischer Sicht Löschwasseranlagen ausschließlich durch ...
oder Rohrunterbrecher sind auch in Sonderfällen nicht für die Absicherung von
Löschwasseranlagen zulässig. Die für derartige Sicherheitsarmaturen vergebenen
DVGW-Prüfzeichen, soweit nicht bereits abgelaufen, beziehen sich nicht auf die
Absicherung von Löschwasseranlagen.
Als anerkannte Regeln der Technik wird für
trinkwasserhygienische Absicherung von Löschwasseranlagen ausschließlich die
DIN 1988-6 benannt.
<div align='right'>Siehe auch: <!-- FreeFind Begin No Index -->ausgewählte weitere Meldungen:
dürfen in der Regel nicht mehr direkt an das Trinkwassernetz angebunden werden.
Bestehende Anlagen sind nach TRVO ohne Ausnahmeregel umzurüsten. Es besteht kein
Bestandsschutz!
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<img border="1" src="http://www.baulinks.com/webplugin/2006/i/1682-gep.gif" vspace="2" alt="Normenausschuß Wasserwesen NAW, Löschwasseranlage, Trinkwassernetz, TRVO, TVO, Trinkwasserhygiene, Brandschutz, Trinkwasserverordnung, mittelbare Trennstation, Nass-Trocken-Station" width="400" height="481"> |
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Unter Schirmherrschaft des DIN (Deutsches Institut für Normung)
tagte das in Deutschland oberste Gremium für Trinkwasser: der "Normenausschuß
Wasserwesen NAW 4.7". Dieser stellte nochmals unmissverständlich klar, dass aus
trinkwasserhygienischer Sicht Löschwasseranlagen ausschließlich durch ...
- Freien Auslauf (Trennstation mittelbar) oder
- Nass-Trocken-Station
oder Rohrunterbrecher sind auch in Sonderfällen nicht für die Absicherung von
Löschwasseranlagen zulässig. Die für derartige Sicherheitsarmaturen vergebenen
DVGW-Prüfzeichen, soweit nicht bereits abgelaufen, beziehen sich nicht auf die
Absicherung von Löschwasseranlagen.
Als anerkannte Regeln der Technik wird für
trinkwasserhygienische Absicherung von Löschwasseranlagen ausschließlich die
DIN 1988-6 benannt.
<div align='right'>Siehe auch: <!-- FreeFind Begin No Index -->ausgewählte weitere Meldungen:
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Brandschutz für Serverräume (28.7.2006)
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