Kein Pardon bei der Absicherung von Löschwasseranlagen

Diskutiere Kein Pardon bei der Absicherung von Löschwasseranlagen im Forum Sanierung allgemein im Bereich - Löschwasseranlagen dürfen in der Regel nicht mehr direkt an das Trinkwassernetz angebunden werden. Bestehende Anlagen sind nach TRVO ohne...
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Löschwasseranlagen
dürfen in der Regel nicht mehr direkt an das Trinkwassernetz angebunden werden.
Bestehende Anlagen sind nach TRVO ohne Ausnahmeregel umzurüsten. Es besteht kein
Bestandsschutz!



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<img border="1" src="http://www.baulinks.com/webplugin/2006/i/1682-gep.gif" vspace="2" alt="Normenausschuß Wasserwesen NAW, Löschwasseranlage, Trinkwassernetz, TRVO, TVO, Trinkwasserhygiene, Brandschutz, Trinkwasserverordnung, mittelbare Trennstation, Nass-Trocken-Station" width="400" height="481">

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Unter Schirmherrschaft des DIN (Deutsches Institut für Normung)
tagte das in Deutschland oberste Gremium für Trinkwasser: der "Normenausschuß
Wasserwesen NAW 4.7". Dieser stellte nochmals unmissverständlich klar, dass aus
trinkwasserhygienischer Sicht Löschwasseranlagen ausschließlich durch ...



  • Freien Auslauf (Trennstation mittelbar) oder
  • Nass-Trocken-Station
... abzusichern sind. Direktanschluss-Stationen, Systemtrenner
oder Rohrunterbrecher sind auch in Sonderfällen nicht für die Absicherung von
Löschwasseranlagen zulässig. Die für derartige Sicherheitsarmaturen vergebenen
DVGW-Prüfzeichen, soweit nicht bereits abgelaufen, beziehen sich nicht auf die
Absicherung von Löschwasseranlagen.



Als anerkannte Regeln der Technik wird für
trinkwasserhygienische Absicherung von Löschwasseranlagen ausschließlich die

DIN 1988-6 benannt.



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