Irritationen hinsichtlich der Heizungserneuerung: Was muss wirklich getan werden?

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Neue
Vorschriften zum Austausch alter Heizungen sorgen derzeit bei den Betreibern für
Irritationen. Nicht immer muss gleich der Heizkessel erneuert werden. Auch mit
kostengünstigeren Maßnahmen ist es möglich, die neuen gesetzlichen Vorschriften
einzuhalten.



Richtig ist folgendes:



  • Laut Bundesimmissionsschutzverordnung darf ab 1.11.2004 der
    Abgasverlust von Öl- und Gasheizungen bis 25 kW Leistung nur noch 11 Prozent
    und bei Anlagen bis 50 kW Leistung nur noch 10% betragen.
  • Nach der Energieeinsparverordnung müssen bis Dezember 2006 alle
    Heizkessel ausgetauscht werden, die vor Oktober 1978 eingebaut wurden -
    soweit sie nicht in selbstgenutzten Ein- oder Zweifamilienhäusern stehen
    (Erst bei einem Eigentümerwechsel sind die EnEV-Anforderungen innerhalb von
    2 Jahren zu erfüllen.)



Falsch ist, dass deshalb - wie viele Kesselhersteller, Verbände
des Heizungsbaugewerbes und kreditgebende Banken gern behaupten - alle
betroffenen Anlagen mit neuen Heizkesseln ausgestattet werden müssen. Die
geforderten Abgasverluste sind in vielen Fällen auch zu erreichen wenn bei den
Kesseln nur eine neue Regelanlage eingebaut oder die Brennerleistung reduziert
wird. Manchmal reicht auch schon eine Reinigung oder eine Veränderung der
Brennereinstellung aus um die geforderten Werte einzuhalten. Zusätzlich können
alte Kessel eine nachträgliche Dämmung erhalten.



Ob die Abgasverluste eines Kessels zu hoch sind, geht aus dem
Messprotokoll des Schornsteinfegers hervor. Der Schornsteinfegergilde kommt
damit eine große Verantwortung zu, und es steht die Frage, ob diese Ihrer
Verantwortung auch gerecht wird. Wenn zu hohe Abgasverluste eingetragen werden,
so sollte - insbesondere wenn eine große Abweichung zu den Messungen der
vergangenen Jahre festgestellt wird - eine Nachprüfung der Messung veranlaßt
werden.



Fazit: Maßnahmen, mit denen der Schadstoffausstoß gesenkt und
die Energiekosten verringert werden können sind außerordentlich wichtig. Doch es
muß wirtschaftlich sinnvoll sein. Ein neuer Heizkessel kostet viel Geld und
fördert den Umsatz der Anbieter. Für die Betreiber von Heizungsanlagen ist es
deshalb wichtig zu wissen, dass es auch mit kostengünstigeren Maßnahmen möglich
ist, die neuen gesetzlichen Vorschriften einzuhalten.



<div align='right'>Siehe auch:

Bund der Energieverbraucher e.V.
</div>
 
Elektrospeicherheizung

Was muss bei alten Elektrospeicherheizungen beachtet werden? Müssen die 2006 auch ausgetauscht werden? Die Emissionen entstehen ja nicht am Standort der Heizungsanlage, sondern in den Kraftwerken, somit sollten sie nicht betroffen sein, oder?
 
Thema: Irritationen hinsichtlich der Heizungserneuerung: Was muss wirklich getan werden?

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