M
Martin Malangeri
- Beiträge
- 855
Sehr geehrte Fachkollegen,
Sehr geehrte Damen und Herren,
Liebe Freunde,
Bis zum heutigen Tage ist das Holzschutzmittelverzeichnis 2010 immer noch nicht erschienen und mittlerweile sind auch diverse bauaufsichtliche Zulassungen ausgelaufen.
In der täglichen Arbeit bei der Anwendung oder Empfehlung von Produkten ohne Zulassung bewegen wir uns mindestens in einer rechtlichen Grauzone, im Zweifelsfall kann sogar ein rechtliches Fehlverhalten problemlos nachgewiesen werden.
Ich habe daher an das DIBt ein Schreiben verfasst, in dem die Situation nochmal beschrieben und um eine kurzfristige Stellungnahme gebeten wird.
Wer das brauchbar und nützlich findet, möge dem Beispiel so oder ähnlich folgen.
Hier der Text:
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Bedauern bleibt festzustellen, dass bis zum heutigen Tage ein gültiges Holzschutzmittelverzeichnis mit den bauaufsichtlich zugelassenen Produkten im vorbeugenden und bekämpfenden Holzschutz immer noch nicht erschienen ist.
Gleichzeitig sind die Zulassungen für die o. g. Produkte überwiegend ausgelaufen. Anhand der Mittelgruppen, die letztendlich auf den Baustellen und in holzbearbeitenden Betrieben verwendet werden (also Mittel umfassen die gespritzt, gestrichen, geflutet oder injiziert werden), möchte ich die Situation noch mal kurz mit Zahlen hin-terlegen (Stichtag 30.06.2010):
• Von den insgesamt 23 zugelassenen wasserlöslichen, vorbeugenden Mitteln auf Borsalz-Basis mit den Prüfprädikaten Iv und P ist gerade noch 1 Mittel bis zum 31.12.10 anwendbar.
• Von den insgesamt 11 zugelassenen wasserlöslichen, vorbeugenden Mitteln als Quat-Bor-Präparat mit den Prüfprädikaten Iv, P und teilweise W ist gerade noch 1 Mittel bis zum 31.12.10 anwendbar.
• Von den insgesamt 11 zugelassenen wasserlöslichen, vorbeugenden Mitteln als Quat-Bor-Präparat mit den Prüfprädikaten Iv, P und teilweise W ist gerade noch 1 Mittel bis zum 31.12.10 anwendbar.
• Von den insgesamt 7 zugelassenen lösemittelhaltigen, vorbeugenden Mitteln mit organischen Lösemitteln mit den Prüfprädikaten Iv, P und teilweise W ist gerade noch 1 Mittel bis zum 31.12.10 anwendbar.
• Von den insgesamt 3 zugelassenen, vorbeugenden, organischen Insektiziden in wässriger Emulsion mit dem Prüfprädikat Iv ist kein Mittel mehr in werkstatt- oder baustellenmäßigen Einbringverfahren anwendbar.
• Von den insgesamt 23 zugelassenen lösemittelhaltigen, bekämpfenden Mit-teln mit unterschiedlichen Wirkstoffen und dem Prüfprädikat Ib sind gerade noch 2 Mittel länger als bis zum 30.06.10 anwendbar.
• Die Zulassungen der insgesamt 11 Schwammsperrmittel laufen sämtlich bis zum 31.12.2010 aus.
Zusammengefasst bedeutet dieser Umstand, dass von insgesamt 78 Produkten aus den Gruppen mit Mitteln, die in der Werkstatt und auf der Baustelle (Nachbehandlung von Schnittstellen, bekämpfende Verfahren, u. ä.) üblicherweise verwendet werden können und dürfen, eigentlich nur noch 6 Produkte baurechtlich einwandfrei eingesetzt werden können. Diese stammen zudem noch aus unterschiedlichen Anwendungsbereichen und dürfen nur unter bestimmten Vorraussetzungen verarbeitet werden.
Dieser Zustand ist eigentlich so nicht haltbar und ich möchte im Namen diverser holz-verarbeitender Fachbetriebe und Kollegen aus dem Sachverständigenkreis um eine diesbezügliche Stellungnahme bitten.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Malangeri
Sehr geehrte Damen und Herren,
Liebe Freunde,
Bis zum heutigen Tage ist das Holzschutzmittelverzeichnis 2010 immer noch nicht erschienen und mittlerweile sind auch diverse bauaufsichtliche Zulassungen ausgelaufen.
In der täglichen Arbeit bei der Anwendung oder Empfehlung von Produkten ohne Zulassung bewegen wir uns mindestens in einer rechtlichen Grauzone, im Zweifelsfall kann sogar ein rechtliches Fehlverhalten problemlos nachgewiesen werden.
Ich habe daher an das DIBt ein Schreiben verfasst, in dem die Situation nochmal beschrieben und um eine kurzfristige Stellungnahme gebeten wird.
Wer das brauchbar und nützlich findet, möge dem Beispiel so oder ähnlich folgen.
Hier der Text:
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Bedauern bleibt festzustellen, dass bis zum heutigen Tage ein gültiges Holzschutzmittelverzeichnis mit den bauaufsichtlich zugelassenen Produkten im vorbeugenden und bekämpfenden Holzschutz immer noch nicht erschienen ist.
Gleichzeitig sind die Zulassungen für die o. g. Produkte überwiegend ausgelaufen. Anhand der Mittelgruppen, die letztendlich auf den Baustellen und in holzbearbeitenden Betrieben verwendet werden (also Mittel umfassen die gespritzt, gestrichen, geflutet oder injiziert werden), möchte ich die Situation noch mal kurz mit Zahlen hin-terlegen (Stichtag 30.06.2010):
• Von den insgesamt 23 zugelassenen wasserlöslichen, vorbeugenden Mitteln auf Borsalz-Basis mit den Prüfprädikaten Iv und P ist gerade noch 1 Mittel bis zum 31.12.10 anwendbar.
• Von den insgesamt 11 zugelassenen wasserlöslichen, vorbeugenden Mitteln als Quat-Bor-Präparat mit den Prüfprädikaten Iv, P und teilweise W ist gerade noch 1 Mittel bis zum 31.12.10 anwendbar.
• Von den insgesamt 11 zugelassenen wasserlöslichen, vorbeugenden Mitteln als Quat-Bor-Präparat mit den Prüfprädikaten Iv, P und teilweise W ist gerade noch 1 Mittel bis zum 31.12.10 anwendbar.
• Von den insgesamt 7 zugelassenen lösemittelhaltigen, vorbeugenden Mitteln mit organischen Lösemitteln mit den Prüfprädikaten Iv, P und teilweise W ist gerade noch 1 Mittel bis zum 31.12.10 anwendbar.
• Von den insgesamt 3 zugelassenen, vorbeugenden, organischen Insektiziden in wässriger Emulsion mit dem Prüfprädikat Iv ist kein Mittel mehr in werkstatt- oder baustellenmäßigen Einbringverfahren anwendbar.
• Von den insgesamt 23 zugelassenen lösemittelhaltigen, bekämpfenden Mit-teln mit unterschiedlichen Wirkstoffen und dem Prüfprädikat Ib sind gerade noch 2 Mittel länger als bis zum 30.06.10 anwendbar.
• Die Zulassungen der insgesamt 11 Schwammsperrmittel laufen sämtlich bis zum 31.12.2010 aus.
Zusammengefasst bedeutet dieser Umstand, dass von insgesamt 78 Produkten aus den Gruppen mit Mitteln, die in der Werkstatt und auf der Baustelle (Nachbehandlung von Schnittstellen, bekämpfende Verfahren, u. ä.) üblicherweise verwendet werden können und dürfen, eigentlich nur noch 6 Produkte baurechtlich einwandfrei eingesetzt werden können. Diese stammen zudem noch aus unterschiedlichen Anwendungsbereichen und dürfen nur unter bestimmten Vorraussetzungen verarbeitet werden.
Dieser Zustand ist eigentlich so nicht haltbar und ich möchte im Namen diverser holz-verarbeitender Fachbetriebe und Kollegen aus dem Sachverständigenkreis um eine diesbezügliche Stellungnahme bitten.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Malangeri