Holzgerätehaus

Diskutiere Holzgerätehaus im Forum Hauskauf, Finanzierung & Recht im Bereich - Ich möchte ein Gartengerätehaus in (Blockbohlenbauweise 28mm) aufstellen . Brauche ich dazu eine Baugenehmigung oder Bauantrag? Für die Antworten...
W

Wolfgang Assmann

Guest
Ich möchte ein Gartengerätehaus in (Blockbohlenbauweise 28mm) aufstellen .
Brauche ich dazu eine Baugenehmigung oder Bauantrag?
Für die Antworten vielen Dank im voraus.
 
Hallo Wolfgang Assmann,
alles was mit neuen & alten Baukörpern zu tun hat ist geregelt in der Landesbauordnung. Ich denke: Grundsätzlich ja, weil sie etwas Neues in die Landschaft setzen, auch wenn es auf Ihrem eigenen Grund ist. Weiß aber nicht, ob es von der Größe (Volumen) abhängt. Die Architekten wissen das besser.
 
holzhaus

hallo,
die Hessische Bauordnung sagt unter § 63 "Genehmigungsfreie Bauten" dass bis zu 30 m³ BRI (Brutto Raum Inhalt) keine Genemigung erforderlich sei, außer in der Umgebung von Kulturdenkmäler. Die "Hütte" darf nicht zur Aufenthalt von Menschen dienen und kein WC enthalten. D.H dass bei 2,25 m Höhe (Gemessen von Dachoberkante bis UK Sohle) Sie eine Grundfläche von 13,33 m² (Außenmaß) bauen dürfen. Zur Sicherheit sich beim örtlichen Bauamt absichern.
m.f.g.
J.E.Hamesse
 
Thema: Holzgerätehaus

Ähnliche Themen

Zurück
Oben