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Katrin Geipel
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Hallo Zusammen,
wir haben einen alten Schornstein wieder in Betrieb genommen, da unser lieber Herr Nachbar sich davon belästigt fühlte und nicht in der Lage war uns darauf anzusprechen hat er den Schornsteinfeger kommen lassen (welcher ohne unser Wissen auf unserem Dach herum spazierte, als wir auf Arbeit waren) - Ende vom Lied , erst hieß es Mündung ist zu niedrig, da nicht 40cm überm First (da ich lesen kann, hab ich erfahren, das die Mündung doch hoch genug ist, da sie laut Feuerungsverordnung des Landes Thüringen entweder 40cm über First oder 1m horizontal von der Dachfläche sein muss und diese 2. Anforderung ist erfüllt) Also gilt dies schon mal nicht. Auch ist die Mündung mehr als einen Meter über den Fensteröffnungen unseres Nachbarn, womit nach geltender Rechtssprechung auch keine Belästigung erfolgt.
Da der Nachbar aber nun dem Schornsteinfeger auf den Geist geht (uns sagt er nicht, dass er sich belästigt fühlt - überrigens ist der Ofen nur zur Heizungsunterstützung an und das meist nur in den Abendstunden wenn alle im Haus sind und die Kids ständig alle Türen auflassen - ist ja auch ne angenehmere Wärme), sucht der Schornsteinfeger nun einen Anderen Grund, um uns den Betrieb des Ofens an diesem Schornstein zu untersagen.
Als er auf dem Dach war hat er wohl (er kann glaub ich um die Ecke schauen) durch unser Dachfenster geschaut und dabei festgestellt, das wir den Ofen in der oberen Etage betreiben - nun behauptet er das in der Bauordnung steht, das die Höhe von Anschluss bis Mündung mindestens 4m betragen muss - diese Höhe erreichen wir leider nicht. Es sind vom Schornsteinanschluss bis Mündung ca. 2 m lichte Höhe und von Ofen bis Schornsteinanschluss haben wir durch das Ofenrohr nochmal ca. 2m - macht Summasumarum also eigentlich 4m, aber Schornsteinfeger sagt für jedes Knie (3 Stück, da aus Brandschutzgründen der Ofen verrückt vom Schornstein steht - kann ihn ja nicht direkt unter die Daschräge stellen) im Ofenrohr müsst ich noch einen Meter mit dem Schornstein zusäatzlich gen Himmel??????????!!!!!!!!!!!!!
Hat hier irgendjemand Erfahrung damit? In der Thüringer Bauordnung steht da nämlich nix von drin.
Ich hoffe das ihr mir meinen langen und wirren TExt verzeiht und ein paar Infos diesbezüglich für mich habt.
Viele Grüße aus dem schönen Reiser in Thüringen
Katrin Geipel
wir haben einen alten Schornstein wieder in Betrieb genommen, da unser lieber Herr Nachbar sich davon belästigt fühlte und nicht in der Lage war uns darauf anzusprechen hat er den Schornsteinfeger kommen lassen (welcher ohne unser Wissen auf unserem Dach herum spazierte, als wir auf Arbeit waren) - Ende vom Lied , erst hieß es Mündung ist zu niedrig, da nicht 40cm überm First (da ich lesen kann, hab ich erfahren, das die Mündung doch hoch genug ist, da sie laut Feuerungsverordnung des Landes Thüringen entweder 40cm über First oder 1m horizontal von der Dachfläche sein muss und diese 2. Anforderung ist erfüllt) Also gilt dies schon mal nicht. Auch ist die Mündung mehr als einen Meter über den Fensteröffnungen unseres Nachbarn, womit nach geltender Rechtssprechung auch keine Belästigung erfolgt.
Da der Nachbar aber nun dem Schornsteinfeger auf den Geist geht (uns sagt er nicht, dass er sich belästigt fühlt - überrigens ist der Ofen nur zur Heizungsunterstützung an und das meist nur in den Abendstunden wenn alle im Haus sind und die Kids ständig alle Türen auflassen - ist ja auch ne angenehmere Wärme), sucht der Schornsteinfeger nun einen Anderen Grund, um uns den Betrieb des Ofens an diesem Schornstein zu untersagen.
Als er auf dem Dach war hat er wohl (er kann glaub ich um die Ecke schauen) durch unser Dachfenster geschaut und dabei festgestellt, das wir den Ofen in der oberen Etage betreiben - nun behauptet er das in der Bauordnung steht, das die Höhe von Anschluss bis Mündung mindestens 4m betragen muss - diese Höhe erreichen wir leider nicht. Es sind vom Schornsteinanschluss bis Mündung ca. 2 m lichte Höhe und von Ofen bis Schornsteinanschluss haben wir durch das Ofenrohr nochmal ca. 2m - macht Summasumarum also eigentlich 4m, aber Schornsteinfeger sagt für jedes Knie (3 Stück, da aus Brandschutzgründen der Ofen verrückt vom Schornstein steht - kann ihn ja nicht direkt unter die Daschräge stellen) im Ofenrohr müsst ich noch einen Meter mit dem Schornstein zusäatzlich gen Himmel??????????!!!!!!!!!!!!!
Hat hier irgendjemand Erfahrung damit? In der Thüringer Bauordnung steht da nämlich nix von drin.
Ich hoffe das ihr mir meinen langen und wirren TExt verzeiht und ein paar Infos diesbezüglich für mich habt.
Viele Grüße aus dem schönen Reiser in Thüringen
Katrin Geipel