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Klaus Freund
Guest
Die Innenwände unseres Holzständerhauses wurden von einem - im Lehmbau erfahrenen - Gipsermeister mit Lehmsteinen ausgemauert. Anschließend wurde ein strohhaltiger Lehmgrundputz aufgebracht. Nach dem Trocknen der Wände hat sich der Putz von den Lehmsteinen gelöst und konnte ohne großen Aufwand großflächig von den Lehmsteinen abgezogen werden. Um dem Putz eine bessere Haftung zu geben, hat man vor dem zweiten Putzversuch die Lehmwände mit Lesando Putzgrundierung gestrichen, was eine rauhe Oberfläche ergeben hat. Anschließend wurde erneut ein Grundputz - dieses Mal ein Lehmputz der Fa. Maxit ohne Strohanteil - aufgebracht. Auch dieser hat sich nach einigen Tagen von den Lehmsteinen gelöst. Nachdem auch der zweite Versuch, die Lehmwand mit Lehmputz zu verputzen, gescheitert war, hat man als Haftgrund eine Lage Kalkputz aufgebracht. Auf den getrockneten Kalkputz wurde dann der Lehmputz aufgetragen. Wenngleich die Haftung nun deutlich besser ist als bei den beiden Putzversuchen zuvor, so gibt es dennoch einige Stellen, wo sich der Putz wieder zu lösen beginnt. Nun hat der Gipser vorgeschlagen, die betroffenen Bereiche mit Dübeln und Schrauben auf der Lehmwand zu befestigen. Ich bin allerdings nicht so sehr begeistert von dem Vorschlag, da ich der Ansicht bin, dass der Putz auch ohne Schrauben einwandfrei auf der Lehmwand haften muss. Der Hersteller der Lehmsteine hatte nach dem fehlgeschlagenen zweiten Putzversuch sogar vorgeschlagen, die Lehmwände mit BETONKONTAKT!!! zu grundieren, um so für eine bessere Haftung zu sorgen. Meines Erachtens ist der Grund für die fehlende Haftung in einer mangelhaften Qualität der Lehmsteine zu suchen. Dies würde allerdings bedeuten, dass die Steine entfernt und durch neue, einwandfreie Steine ersetzt werden müssten. Ihr könnt euch vorstellen, mit welchem Aufwand, sowohl zeitlicher als auch finanzieller Art, dies verbunden wäre. Schließlich müssten die Wände eingerissen, neu aufgemauert und neu verputzt werden. Außerdem wäre die Elektroinstallation zu erneuern. Die nächste Frage ist, wie dem Steinhersteller dieser Fehler nachgewiesen werden kann, so dass er für den Schaden aufkommen muss. Irgendwelche Kommentare, Tipps oder Lösungsvorschläge? Vielen Dank!