Handwerker kann Mängelbeseitigung nicht wegen zu hoher Kosten verweigern

Diskutiere Handwerker kann Mängelbeseitigung nicht wegen zu hoher Kosten verweigern im Forum Sanierung allgemein im Bereich - Auftragnehmer können die Beseitigung eines Mangels verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordert (§633 Abs. 2 Satz 3 BGB...
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Auftragnehmer können die Beseitigung eines Mangels verweigern,
wenn sie einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordert (§633 Abs. 2 Satz 3 BGB
und §13 Nr. 6 VOB/B). Nach Ansicht des BGH sei der Einwand der
Unverhältnismäßigkeit aber nur dann gerechtfertigt, wenn das Bestehen auf
ordnungsgemäße Vertragserfüllung im Verhältnis zu dem dafür erforderlichen
Aufwand unter Abwägung aller Umstände ein Verstoß gegen Treu und Glauben
darstelle.



"Mit diesem Urteil ruft der Bundesgerichtshof die zum Teil sehr
auftragnehmerfreundliche Rechtsprechung zur Unverhältnismäßigkeit von
Mängelbeseitigungen wieder zurück", erklärt Rechtsanwalt Dr. Kai H. Warnecke von
Haus & Grund Deutschland. Zahlreiche Instanzgerichte waren zuletzt immer mehr
dazu übergegangen, Pfusch am Bau im Ausgleich für einen geringen
Minderungsbetrag zu tolerieren.



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