Hallo,
@Begasung:
Hausschwamm (und damit wahrscheinlich auch alle anderen Pilze) können zwar mit Methylbromid bekämpft werden, dieses Sonderverfahren ist aber aufgrund der Ozonschicht schädigenden Wirkung seit 2004 verboten. Zudem hätte es keine vorbeugende Wirkung. Davon abgesehen: ein neuer Fußboden wäre wesentlich billiger.
@Randbedingungen:
Ist die Schüttung denn feucht? Wurde die Holzfeuchte der Dielung und der Lagerhölzer gemessen? Wo war denn der Wasserschaden und wurde eine Trocknung durchgeführt? Liegt vielleicht oberhalb der Dielung ein dampfdichter Belag? Unter z.B. einem PVC-Boden kann nach einem Wasserrohrbruch die Schüttung in einer Gewölbedecke über Jahre nass bleiben.
Mir ist noch nicht so ganz klar, warum zu diesem Zeitpunkt bereits eine Laboruntersuchung stattfindet. Es sei denn, diese wurde von der Versicherung gefordert, um sich möglicherweise aufgrund der Schwammausschlussklausel aus der Schadensregulierung herauszuwinden.
Unabhängig davon, ob es sich um Echten Hausschwamm, andere holzzerstörende Pilze oder um Schimmelpilze handelt: Die Dielung ist bereits befallen - die Lagerhölzer dann erst recht - die Lebensbedingungen für Pilzwachstum im Allgemeinen augenscheinlich optimal. Bedeutet meiner Meinung nach eine Öffnung des Fußbodens, eine technische Trocknung der Schüttung sowieso. Anhand des Befallsbildes könnte sich dann eine Laboruntersuchung erübrigen (Stränge, Fruchtkörper etc. können u.U. makroskopisch zugeordnet werden).
Das war jetzt vielleicht aus der Ferne etwas zu oberklug daher geredet
Letztendlich können solche Maßnahmen auch nur vor Ort entschieden werden. "Weißen Flaum" würde ich, sofern nichts anderes zu finden ist, auch ins Labor geben.
Gruß
Boris Blenn