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Blonder
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Hallo wir haben in einem Dorf vor 22 Jahren ein Haus mit Garten gekauft. Die Vorbesitzerin ist vor 15 Jahren verstorben.
Auf einem Viertel der Grundstücksfläche ist das Nachbarhaus gebaut. Also hat es zwei Hausseiten zu unserem Garten.
Die Besitzerin ist vor kurzem verstorben und das Haus soll verkauft werden. In den zwei Hausseiten die an unseren Garten grenzen sind
drei kleine Fenster und zwei Glasbausteinflächen vorhanden. Die Fenster wurden nachträglich eingebaut.
Meine Frage: Wenn es Absprachen zwischen den verstorbenen Besitzern bezüglich der Fenster auf der Grenzbebauung gegeben hat,
von denen ich keine Ahnung habe, können die neuen Besitzer diese geltend machen? Wir wollen keine Fenster mehr zu unserem Garten haben.
Auf einem Viertel der Grundstücksfläche ist das Nachbarhaus gebaut. Also hat es zwei Hausseiten zu unserem Garten.
Die Besitzerin ist vor kurzem verstorben und das Haus soll verkauft werden. In den zwei Hausseiten die an unseren Garten grenzen sind
drei kleine Fenster und zwei Glasbausteinflächen vorhanden. Die Fenster wurden nachträglich eingebaut.
Meine Frage: Wenn es Absprachen zwischen den verstorbenen Besitzern bezüglich der Fenster auf der Grenzbebauung gegeben hat,
von denen ich keine Ahnung habe, können die neuen Besitzer diese geltend machen? Wir wollen keine Fenster mehr zu unserem Garten haben.