Verschüsselung
Ihrer Beschreibung nach haben Sie es mit dem sog. Verschüsselungseffekt zu tun, der häufig bei (zu) zügigem Baufortschritt an schwimmenden Nassestrichen auftreten kann.
Grob umschrieben passiert folgendes:
Nach dem Giessen des Estrich tocknet dieser in den kommenden Tagen an der Oberfläche am schnellsten aus, d.h. er zieht sich hier auch etas zusammen und bildet daher eine "Schüssel". Kaum wahrnehmbar aber tatsächlich wölben sich die Ränder dabei etwas hoch.
In diesem Zustand werden die Ausbauarbeiten vorgenommen, Wandverkleidungen, Fliesen, Fussböden.
Am deutlichsten markiert sich dieser Effekt in verfliesten Bereichen. Die geforderten Fugen (7mm) zwischen Wand und Boden werden in diesem Zustand genau eingehalten. Aber mit der Zeit kehrt sich das Bild um. Die Unterseite des Estrich trocknet aus, die (verflieste) Oberseite deutlich weniger, aus der Schüssel wird eine leichte Wölbung, die Ränder senken sich, die Fugen zwischen Boden und Wand reissen um 20 oder 30mm auf.
Ich bin mir über die zul. Toleranzen nicht ganz im klaren, aber alles über 10mm Unterschied ist m.E.Grund zur Beanstandung. Der beschriebene Verschüsselungseffekt ist aber ein häufiger und anerkannter Bauschaden, der u.U. zur Gewährleistung berechtigt, allerdigs üblicherweise nur bis 2 Jahre nach Bauabnahme.
Fragen Sie mal Ihren Architekten.