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Frank
Guest
Ich habe eine Nutzungsänderung des Fachwerkhauses von Wohnen in einen kleinen Gewerbebetrieb genehmigt bekommen. Auflage u.a. Berechnung nach Enev. Wie ist diese bei einem solchen Objekt zu machen? Zulässig ist nur Innendämmung, hier ist die Dicke wegen des Taupunktes zu berücksichtigen....??? Ich habe mal gehört für Denkmäler gibt es Sonderregelungen, stimmt das?
Gruß
Frank
Gruß
Frank