Energiepaß = Bedarfspaß oder Verbrauchspaß?

Diskutiere Energiepaß = Bedarfspaß oder Verbrauchspaß? im Forum Sanierung allgemein im Bereich - Der Energiepaß ist das Resultat der "Europäischen Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden", kurz EU-Richtlinie genannt. Sie soll...
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Der Energiepaß ist das Resultat der "Europäischen Richtlinie
über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden", kurz EU-Richtlinie genannt. Sie
soll Anfang 2006 in allen 24 EU-Mitgliedsstaaten umgesetzt werden. Ziel der
Richtlinie ist auf lange Sicht die Energieeinsparung, denn heute werden rund 40
Prozent der EU-weit verbrauchten Energie für die Heizung von Gebäuden benötigt. Hausbesitzer sollen deshalb in Zukunft für ihr
Haus einen Energiepaß beantragen, in dem der Jahresenergiebedarf des Hauses
individuell berechnet und ausgewiesen wird.



  • Potenzielle Hauskäufer und Mieter
    bekommen damit einen Richtwert über die zu erwartenden Energiekosten bei einem
    bestimmten Objekt.
  • Hauseigentümern bietet der Energiepaß Anreize für die
    energetische Sanierung der eigenen vier Wände: Wer ein energiesparendes Haus
    hat, der muss weniger fürs Heizen bezahlen, und kann beim Verkauf mehr erlösen
    als für eine Energieschleuder.
In Deutschland sind die gesetzlichen Grundlagen
für die Einführung des Energiepaßes mit der
Novellierung des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG)
gelegt. Nun fehlen
nur noch die Ausführungsbestimmungen und Richtlinien für den Energiepaß. Sie
sollten zwar bis 1. Januar 2006 vorliegen und in Kraft treten. Wegen der
Bundestagswahlen und der langwierigen Koalitionsverhandlungen dürfte sich dieser
Termin allerdings
bis ins
Frühjahr 2006 verschieben
. Unter anderem ist bis dahin u.a. auch zu klären,
wann, wie, wo und warum ein Verbrauchspaß / Verbrauchsausweis oder ein
Bedarfspaß / Bedarfausweis zu erstellen ist.



Bedarfsausweis bei Neubauten



Sicher ist, dass der Energieausweis in Zukunft vom Eigentümer
grundsätzlich bei Bau, Verkauf und Vermietung von Gebäuden und Wohnungen
vorgelegt und nach spätestens zehn Jahren erneuert werden muss. Grundsätzlich
wird bei Neubauten und Modernisierungen ein Bedarfsausweis zuerstellen sein.
Dies erfolgt meist auf Basis der Planungsunterlagen von Bauvorlageberechtigten
wie Architekten.



Ob der Energieausweis bei Bestandsobjekten bedarfs- oder
verbrauchsbasiert sein wird, ist dagegen noch offen. Es zeichnet sich aber ab,
dass auch ein günstigerer verbrauchsbasierter Energieausweis im Gebäudebestand
zugelassen wird. Offen sind aber Fragen wie z.B.:



  • ab welchen Gebäudegrößen (Gebäude größer als 8 Wohnungen) wird welcher
    Energieausweis eingesetzt,
  • welche Vergleichskennwerte sind vorgesehen,
  • wie kann man mietrechtliche Konflikte vermeiden und
  • wie gestalten sich die Modernisierungsempfehlungen im Energieausweis.
Wohnungswirtschafter setzen auf Verbrauchsausweis



Die meisten Wohnungswirtschafter setzen auf den
Verbrauchsenergieausweis. Das ist das Ergebnis einer "Trendumfrage" auf den
Deutschen Kongresstagen der Immobilienwirtschaft, die die Techem AG in Bad
Reichenhall veranstaltete.



  • Für den Verbrauchsenergieausweis sprachen sich 62,82 Prozent der
    Teilnehmer aus,
  • 19,23 hingegen für den Bedarfsenergieausweis.
19,23 Prozent der Befragten trauen dem Energiepaß "starken
Einfluss" auf die Vermietbarkeit von Wohnungen zu, 76,92 Prozent immerhin
"teilweisen Einfluss". Nur 3,85 Prozent glauben, er werde sich überhaupt nicht
auswirken. Weiteres Ergebnis der Umfrage: 28,21 Prozent der Wohnungswirtschafter
wollen den Energieausweis generell zur Vermarktungsstrategie nutzen, 58,97
Prozent "je nach Liegenschaft".



VDI bevorzugt Bedarfsausweis



Der VDI begrüßt die Pläne des Bauministeriums das CO<span style="font-size: 10px">2</span>-Gebäudesanierungsprogramm
umzusetzen und zu fördern. Allerdings mahnt der Ingenieurverein bei der
Umsetzung des Energiepaßes, nicht aus vordergründigen Kostengründen den
Verbrauchspaß einzuführen. "Auf den ersten Blick ist der Verbrauchspaß
sicherlich günstiger", sagt Professor Dr. Michael Schmidt, Vorsitzender der
VDI-Gesellschaft Technische Gebäudeausrüstung. "Aber bei einem
verbrauchsorientierten Energiepaß drohen Klagewellen, was ihn letztendlich
teurer macht."



Der Energiepaß entfaltet Rechtswirkungen: Eine für eine
Immobilie in Verkaufspapieren ausgewiesene Energieeffizienz stellt eine
zugesicherte, einklagbare Produkteigenschaft dar. Eine Immobilie, deren
aktueller Verbrauch, etwa auf Grund abweichender Nutzung, nicht dem Energiepaß
entspricht, könnte Klagen der Eigentümer hervorrufen, so der VDI-Experte. Es
müsse also der Bedarfswert die Bezugsgröße für den Energiepaß sein, d.h. die
berechnete Größe für den Energieaufwand, den ein angenommener Norm-Nutzer haben
würde. Außerdem unterstütze ein Verbrauchspaß nicht das Ziel der
Bundesregierung, die Energieproduktivität deutlich zu erhöhen. "Nur der
Bedarfswert fördert Modernisierungen, da er energetische Schwachstellen
aufdeckt", betont Schmidt.



Mit einem Gebäudeenergiepaß, der auf nachvollziehbar ermittelten
Bedarfswerten aufbaut und durch ausgewiesene Experten ausgestellt wird, sollte
Deutschland in Europa zum Trendsetter werden. "Sinnvoll ist es, europaweit eine
vergleichbare Methodik bei der Erstellung von Energiepässen zu haben." Nur so
erfüllt die EU-Richtlinie ihren Zweck. Hier muss Deutschland Vorreiter werden.



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